Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
Wenn Ihr Personalausweis gestohlen wurde, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Informationen finden Sie auf der Internetseite Personalausweisportal .
Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer der Personalausweise beträgt bei Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, nach Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre, der vorläufige Personalausweis wird für max. 3 Monate ausgestellt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Für die Beantragung eines neuen Personalausweises bringen Sie bitte mit:
- ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Passbild
- hier können Sie Ihre Fotos in Rathausnähe erstellen lassen:
- Studio 86
- Foto Schatz
- Fotokabine im Eingangsbereich des Rathauses (vier Fotos für 10,00 €) - Bitte beachten Sie, dass digital erstellte und selbst ausgedruckte Bilder nicht verwendet werden können
- hier können Sie Ihre Fotos in Rathausnähe erstellen lassen:
- Ihren alten Personalausweis bzw. bei Kindern den alten Kinderausweis oder Kinderreisepass
- Kinder unter 16 Jahren benötigen zusätzlich noch das Einverständnis beider Elternteile siehe Einverständniserklärung
Formulare
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Voraussetzungen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
- Personalausweis wurde gestohlen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Verfahrensablauf
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Melden Sie den Diebstahl beim Bürgeramt oder bei der Polizei.
Fristen
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
- Personalausweis: 37,00 €
- Personalausweis für Personen unter 24 Jahre: 22,80 €
- vorläufiger Personalausweis: 10,00 € (wird sofort ausgestellt, nur zusammen mit der Beantragung eines Personalausweises)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Weitere Informationen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Reisen mit dem Personalausweis:
Das Auswärtige Amt bietet in seinem Internet-Angebot so genannte Länderinformationen an. Neben Hinweisen u.a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit den Anschriften der konsularischen Vertretungen erhält man dort auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024