Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung für ein studienbezogenes Praktikum EUOnline erledigen

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen

    Wenn Sie für einen Zeitraum von weniger als sechs Monaten eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung eines studienbezogenen Praktikums EU besitzen und das Praktikum fortsetzen möchten, können Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Troisdorf

    Wesentliche Vorschriften des Ausländerrechts finden sich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Das AufenthG enthält Bestimmungen über die Aufenthaltsgenehmigungs- und Passpflicht, die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen, die Aufenthaltsbeendigung, Zuständigkeit und Verfahren sowie Straf- und Bußgeldvorschriften.

    Ergänzend zum AufenthG sind Spezialvorschriften ergangen; insbesondere:

    • das FreizügigkeitsG / EU für EU Bürger,
    • das Asylverfahrensgesetz für Asylbewerber.

    Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels. Das AufenthG unterscheidet verschiedene Aufenthaltstitel:

    • die Aufenthaltserlaubnis (befristet)
    • die Niederlassungserlaubnis (unbefristet).

    Die Aufenthaltserlaubnis gilt für einen bestimmten Zweck und ist zeitlich befristet.

    Sie kommt zum Beispiel in Betracht für den Familiennachzug. Sie wird auch erteilt, wenn dem Ausländer aus dringend humanitären völkerrechtlichen oder politischen Gründen die Einreise oder der Aufenthalt im Bundesgebiet erlaubt werden soll.

    Die Niederlassungserlaubnis ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht - wie die anderen Aufenthaltsgenehmigungen - mit Auflagen oder Bedingungen versehen werden.

    Jeder Aufenthaltstitel muss eine Auflage enthalten, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit regelt.

    Nebenbestimmungen zu Aufenthaltstiteln

    §12 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sieht vor, dass Aufenthaltstitel auch nachträglich mit Auflagen versehen werden können.

    Ausnahme: Eine Niederlassungserlaubnis darf nicht mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

    Die Auflage ist nicht Bestandteil des Aufenthaltstitels, sondern ein eigener Verwaltungsakt. Sie verpflichtet zu einem Handeln, Dulden oder Unterlassen. Sie kann isoliert angefochten (Klage) und aufgehoben werden.

    Ob die Ausländerbehörde dem Aufenthaltstitel eine Auflage beifügt, steht in ihrem Ermessen.

    Jeder Aufenthaltstitel muss eine Nebenbestimmung bezüglich der Erwerbstätigkeit enthalten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b952d47daa6c26027a130221f2642787

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 176

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Troisdorf

    Nach Absprache

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie befinden sich in einem laufenden Studium in einem Drittstaat (außerhalb der EU oder des EWR) oder haben Ihr Studium nicht länger als zwei Jahre vor der Antragstellung erfolgreich abgeschlossen.
    • Sie möchten die Praktikumsvereinbarung verlängern.
    • Der Praktikumsgeber verlängert die Kostenübernahmeerklärung (Verpflichtung zur Übernahme von Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung des Praktikums möglicherweise für Ihren Lebensunterhalt während Ihres unerlaubten Aufenthalts in Deutschland oder für Ihre Abschiebung entstehen könnten).
    • Das Praktikum entspricht in Fach und Niveau weiterhin Ihrem Hochschulabschluss oder laufenden Studium.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Troisdorf

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Sie den Antrag nicht selbst stellen, sondern benötigen einen Vertreter (in der Regel erfolgt die Antragstellung durch die sorgeberechtigten Eltern).
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Sie bei der persönlichen Vorsprache von mindestens einem gesetzlichen Vertreter (in der Regel von einem Elternteil) begleitet werden. Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen die Eltern grundsätzlich zusammen in der Behörde erscheinen und gemeinsam den Antrag für Sie stellen. Kann ein Elternteil nicht persönlich erscheinen, ist dem anderen sorgeberechtigten Elternteil durch diesen eine schriftliche Vollmacht für die Antragstellung auszustellen.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Aufenthaltserlaubnis in Gestalt eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eATKarte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
    • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Dauer (bei Spanne): 6 bis 8

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    Die Verlängerung sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet für die vereinbarte Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für eine Gesamtgeltungsdauer von sechs Monaten erteilt. Die weitere Verlängerung ist ausgeschlossen.

    Bearbeitungsdauer

    (bei Spanne): ca. 6 bis 8

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

    Etwa 4 Wochen bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

    Kosten

    Hinweise für Troisdorf

    Für die Amtshandlungen nach dem AufenthG werden Gebühren nach einer bundeseinheitlichen Gebührenverordnung erhoben. Die Gebühren richten sich nach §§44 ff AufenthG.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur Ausübung einer weiteren Erwerbstätigkeit.
    • Bei Praktika, die einen Zeitraum von sechs Monaten überschreiten, kann die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Weiterbildung in Betracht kommen. Auch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche kann im Anschluss an das Praktikum für weitere sechs Monate im Betracht kommen, wenn der Ausländer aufgrund seiner Qualifikation als Fachkraft mit Berufsausbildung oder als Fachkraft mit akademischer Ausbildung anzusehen ist.
    • Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
    • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
    • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
    • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Troisdorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 01.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Troisdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de