Elterngeld Berechnung
Elterngeld - Berechnung
Hinweise für Welver
Beschreibung
Hinweise für Welver
Das Bundeselterngeldgesetz ist zum 01. Januar 2007 in Kraft getreten und tritt an die Stelle des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Zuständig für die Bearbeitung des Elterngeldes ist der Kreis Soest, Abteilung Soziales, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, Tel.: 0 29 21 - 30-0. Antragsformulare werden auch an der Information oder im Fachbereich 2.2 der Gemeinde Welver ausgegeben.
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Ansprechpartner
Kreis Soest - Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02921/30-0
E-Mail: elterngeld@kreis-soest.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Welver
- Antragsformular ( von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich)
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes
- Einkommensnachweise
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
- Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
Formulare
Hinweise für Welver
Voraussetzungen
Hinweise für Welver
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Welver
Bundeselterngeldgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Welver
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Das Elterngeld kann rückwirkend für höchstens drei Monate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist.
Weitere Informationen
Hinweise für Welver
Antrag auf Elterngeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 23.10.2023
Stichwörter
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