Elterngeld - Berechnung
Die Höhe Ihres Elterngelds wird durch die zuständige Elterngeldstelle berechnet und orientiert sich an verschiedenen Faktoren.
Beschreibung
Hinweise für Soest
Welche Anlagen sind genehmigungspflichtig?
Zu den genehmigungspflichtigen Anlagen zählen Stege, Brücken, Verrohrungen, Überfahrten, Versorgungsleitungen sowie Gebäude, aber auch Zäune, Baum- und Strauchanpflanzungen.
Was ist bei der Planung zu berücksichtigen?
Brücken und Durchlässe müssen so bemessen werden, dass der Durchfluss des Wassers ausreichend gesichert ist. Die Bemessungsabflüsse können Sie beim Kreis Soest beziehungsweise bei der Bezirksregierung Arnsberg erfragen. Die überbaute Gewässerstrecke ist so kurz wie möglich zu halten. Damit sich innerhalb des Bauwerks eine Gewässersohle aus natürlichem Bodensatz bilden kann, ist die Sohle 20 Zentimeter tiefer als das bestehende Bachbett zu legen.
Ver- und Entsorgungsleitungen müssen in einem ausreichenden Abstand (in der Regel mindestens drei Meter) vom Gewässer verlegt werden. Gewässerunterkreuzungen sind in ausreichender Tiefe (in der Regel mindestens 1,5 Meter unter der Gewässersohle) durchzuführen.
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Ansprechpartner
Kreis Soest - Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02921/30-0
E-Mail: elterngeld@kreis-soest.de
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
- In der Regel wird über Ihren Antrag innerhalb von sieben Wochen entschieden.
Kosten
Hinweise für Soest
- Berechnungsgrundlage ist der gestaffelte Baukostenwert. Handelt es sich bei der Anlage um ein Wohn- oder Bürohaus, sind statt der Baukosten die Rohbaukosten in Ansatz zu bringen. Die Mindestgebühr beträgt 200 Euro.
- Zahlungsart: Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Das Elterngeld kann rückwirkend für höchstens drei Monate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 23.10.2023
Stichwörter
Hinweise für Geseke