Elterngeld Berechnung

    Elterngeld - Berechnung

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Wenn Sie Elterngeld beantragt haben, wird die Höhe des Elterngelds durch die zuständige Elterngeldstelle berechnet.

    Das Elterngeld orientiert sich an dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, das dem betreuenden Elternteil im maßgeblichen Bemessungszeitraum vor der Geburt zur Verfügung stand. Der maßgebliche Bemessungszeitraum bei Nichtselbstständigen sind die letzten 12 Monate vor der Geburt, bei Selbstständigen (und Mischeinkünften) der letzte Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) vor der Geburt.

    Unberücksichtigt bleiben Monate

    • mit Bezug von Mutterschaftsgeld,
    • mit Bezug von Elterngeld (ohne Berücksichtigung von Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung für Geburten bis zum 30.06.2015)
    • mit Bezug von ElterngeldPlus für ein älteres Kind bis einschließlich dessen 14. Lebensmonat
    • in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- und Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist.

    Statt dieser Monate werden bei Nichtselbstständigen weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen und bei Mischeinkünften ist auf Antrag der vorangegangene steuerliche Veranlagungszeitraum (bzw. die diesem zu Grunde liegenden Gewinnermittlungszeiträume) maßgeblich.

    Als durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen vor der Geburt Ihres Kindes werden maximal EUR 2.770 berücksichtigt.

    Zur Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens wird als Einkommensnachweis benötigt:

    • bei Nichtselbstständigen: Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen

    • bei Selbstständigen: Steuerbescheid

    Sonstige Bezüge (insbes. Einmalzahlungen) sowie steuerfreie Einnahmen werden nicht als Einkommen berücksichtigt.

    Abzüge für Steuern und Sozialabgaben werden pauschaliert ermittelt. Außerdem wird monatlich eine Pauschale für Werbungskosten in Höhe von EUR 83,33 abgezogen.

    Höhe des Basiselterngeldes:

    Anspruchsberechtigte erhalten mindestens EUR 300,00 und maximal EUR 1.800.

    Das entfallende Einkommen wird bei einem durchschnittlichen monatlichen  Nettoeinkommen vor der Geburt folgendermaßen ersetzt:

    • von EUR 1.240 und mehr zu 65 Prozent,
    • von EUR 1.220 zu 66 Prozent und
    • zwischen EUR 1.000 und EUR 1.200 zu 67 Prozent.

    Für Geringverdiener gibt es einen höheren Prozentsatz.

    Höhe des ElterngeldPlus:

    Die Höhe des ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld.

    Sie erhalten doppelt so lange Elterngeld, aber höchstens die Hälfte des vollen Basiselterngeldes.

    Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag:

    Sie erhalten einen Geschwisterbonus zusätzlich zum errechneten Elterngeld, wenn und solange ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei ältere Geschwisterkinder unter sechs Jahren mit im Haushalt leben. Der Geschwisterbonus beträgt 10% des Ihnen zustehenden Elterngeldes, bei Bezug von Basiselterngeld mindestens EUR 75,00 monatlich, bei Bezug von  ElterngeldPlus mindestens EUR 37,50 monatlich.

    Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld bei Basiselterngeld um je EUR 300,00 für jedes weitere Mehrlingskind (bei ElterngeldPlus um EUR 150,00).

    Das Elterngeld fängt fehlendes Einkommen auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und deshalb ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.

    Elterngeld wird volle 12 Monate gezahlt. Zwei zusätzliche "Partnermonate" geben insbesondere Vätern einen Anreiz, Elternzeit zu nehmen.

    Alleinerziehende erhalten volle 14 Monate Elterngeld, sofern sie das alleinige Sorgerecht oder zumindest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.

    Eltern können auch zeitgleich Elterngeld beziehen; dann verkürzt sich der Bezugszeitraum entsprechend, zum Beispiel auf 7 Monate für beide Partner.

    Der Bezugszeitraum kann aber auch auf 24 beziehungsweise 28 Monate verdoppelt werden, allerdings werden dann die monatlichen Zahlungen halbiert.

    Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am monatlich verfügbaren Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und das nach der Geburt wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent dieses Voreinkommens.

    Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich.

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 21.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 42/1 - Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 241

    44649 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Herne - Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 241

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323/16- 1651

    E-Mail: elterngeld@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    • Antragsformular ( von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich)
    • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes
    • Einkommensnachweise
    • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
    • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
    • Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs

    Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
    • Geburtsbescheinigung des Kindes/der Kinder für Elterngeld,
    • Lohnnachweise der letzen 12 Kalendermonate vor Geburt des Kindes beziehungsweise vor Mutterschutzbeginn,
    • Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld,
    • Arbeitszeitbescheinigung des Arbeitgebers bei Teilzeitbeschäftigung während des Elterngeldbezuges beziehungsweise Erklärung über die Arbeitszeit bei Selbständigen.

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Hinweise für Herne

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Das Elterngeld kann rückwirkend für höchstens drei Monate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist.

    Das Elterngeld kann rückwirkend für höchstens drei Monate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 23.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de