Elterngeld - Berechnung
Hinweise für Alfter
Beschreibung
Hinweise für Alfter
Folgende Rechner stehen Ihnen zur Verfügung:
Elterngeldrechner: Unverbindliche Berechnung der Höhe Ihres Elterngeld-Anspruches.
Elterngeld-Online-Antrag: Sie können den Elterngeld-Antrag beim Rhein-Sieg-Kreis über das Familienportal.NRW online einreichen. Hierfür müssen Sie nur die Postleitzahl (53347) eintippen und dann auf die Verlinkung zum Antrag drücken. Der Antrag wird dann automatisch an die Elterngeldstelle des Rhein-Sieg-Kreises weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass ein BundID-Konto erforderlich ist, um den Antrag zu stellen.
Wiedereinstiegsrechner: Der Rechner zeigt Ihnen, wie sich Ihr beruflicher Wiedereinstieg lohnt. Anhand Ihrer persönlichen Angaben wird zunächst Ihr voraussichtlicher Bruttolohn im Vergleich zu Frauen und Männern mit ähnlichen beruflichen Erfahrungen geschätzt.
Familienpflegezeitrechner: Unterstützt Angehörige bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Der Familienpflegezeitrechner ist eine Berechnungshilfe, um Ihnen eine erste, auf ihre persönliche Lebens- und Einkommenssituation abgestimmt, Orientierung zu geben.
Kinderzuschlags-Lotse: Der Kinderzuschlag eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Den Kinderzuschlag können Sie bekommen, wenn Sie genug Einnahmen für sich selbst haben, aber nicht genug, um auch für den gesamten Bedarf Ihrer Familie aufzukommen. Sie können bei der Bundesagentur für Arbeit einen digitalen Antrag einreichen.
Teilzeitrechner: Der Rechner des Bundesarbeitsministeriums dient zu Ihrer Orientierung über die möglichen finanziellen Auswirkungen bei Teilzeitarbeit.
Arbeitslosengeld-I-Rechner: Mit dem Rechner der Bundesagentur für Arbeit können Sie berechnen, wie hoch Ihr ALG I sein kann.
Lohnsteuerrechner und Einkommenssteuerrechner: Der Rechner des Bundesfinanzministeriums hilft Ihnen bei der Ermittlung der voraussichtlichen Lohnsteuer auf Ihr Arbeitseinkommen.
Wenn Sie Elterngeld beantragt haben, wird die Höhe des Elterngelds durch die zuständige Elterngeldstelle berechnet.
Das Elterngeld orientiert sich an dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, das dem betreuenden Elternteil im maßgeblichen Bemessungszeitraum vor der Geburt zur Verfügung stand. Der maßgebliche Bemessungszeitraum bei Nichtselbstständigen sind die letzten 12 Monate vor der Geburt, bei Selbstständigen (und Mischeinkünften) der letzte Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) vor der Geburt.
Unberücksichtigt bleiben Monate
- mit Bezug von Mutterschaftsgeld,
- mit Bezug von Elterngeld (ohne Berücksichtigung von Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung für Geburten bis zum 30.06.2015)
- mit Bezug von ElterngeldPlus für ein älteres Kind bis einschließlich dessen 14. Lebensmonat
- in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- und Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist.
Statt dieser Monate werden bei Nichtselbstständigen weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen und bei Mischeinkünften ist auf Antrag der vorangegangene steuerliche Veranlagungszeitraum (bzw. die diesem zu Grunde liegenden Gewinnermittlungszeiträume) maßgeblich.
Als durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen vor der Geburt Ihres Kindes werden maximal EUR 2.770 berücksichtigt.
Zur Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens wird als Einkommensnachweis benötigt:
-
bei Nichtselbstständigen: Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen
-
bei Selbstständigen: Steuerbescheid
Sonstige Bezüge (insbes. Einmalzahlungen) sowie steuerfreie Einnahmen werden nicht als Einkommen berücksichtigt.
Abzüge für Steuern und Sozialabgaben werden pauschaliert ermittelt. Außerdem wird monatlich eine Pauschale für Werbungskosten in Höhe von EUR 83,33 abgezogen.
Höhe des Basiselterngeldes:
Anspruchsberechtigte erhalten mindestens EUR 300,00 und maximal EUR 1.800.
Das entfallende Einkommen wird bei einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen vor der Geburt folgendermaßen ersetzt:
- von EUR 1.240 und mehr zu 65 Prozent,
- von EUR 1.220 zu 66 Prozent und
- zwischen EUR 1.000 und EUR 1.200 zu 67 Prozent.
Für Geringverdiener gibt es einen höheren Prozentsatz.
Höhe des ElterngeldPlus:
Die Höhe des ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld.
Sie erhalten doppelt so lange Elterngeld, aber höchstens die Hälfte des vollen Basiselterngeldes.
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag:
Sie erhalten einen Geschwisterbonus zusätzlich zum errechneten Elterngeld, wenn und solange ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei ältere Geschwisterkinder unter sechs Jahren mit im Haushalt leben. Der Geschwisterbonus beträgt 10% des Ihnen zustehenden Elterngeldes, bei Bezug von Basiselterngeld mindestens EUR 75,00 monatlich, bei Bezug von ElterngeldPlus mindestens EUR 37,50 monatlich.
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld bei Basiselterngeld um je EUR 300,00 für jedes weitere Mehrlingskind (bei ElterngeldPlus um EUR 150,00).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antragsformular ( von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich)
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes
- Einkommensnachweise
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
- Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Alfter
Das Elterngeld kann rückwirkend für höchstens drei Monate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist.
Weitere Informationen
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Häufige Fragen zum Elterngeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 23.10.2023
Stichwörter
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