Elterngeld - Berechnung
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Wenn Sie Elterngeld beantragt haben, wird die Höhe des Elterngelds durch die zuständige Elterngeldstelle berechnet.
Das Elterngeld orientiert sich an dem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, das dem betreuenden Elternteil im maßgeblichen Bemessungszeitraum vor der Geburt zur Verfügung stand. Der maßgebliche Bemessungszeitraum bei Nichtselbstständigen sind die letzten 12 Monate vor der Geburt, bei Selbstständigen (und Mischeinkünften) der letzte Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) vor der Geburt.
Unberücksichtigt bleiben Monate
- mit Bezug von Mutterschaftsgeld,
- mit Bezug von Elterngeld (ohne Berücksichtigung von Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung für Geburten bis zum 30.06.2015)
- mit Bezug von ElterngeldPlus für ein älteres Kind bis einschließlich dessen 14. Lebensmonat
- in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- und Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist.
Statt dieser Monate werden bei Nichtselbstständigen weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen und bei Mischeinkünften ist auf Antrag der vorangegangene steuerliche Veranlagungszeitraum (bzw. die diesem zu Grunde liegenden Gewinnermittlungszeiträume) maßgeblich.
Als durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen vor der Geburt Ihres Kindes werden maximal EUR 2.770 berücksichtigt.
Zur Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens wird als Einkommensnachweis benötigt:
-
bei Nichtselbstständigen: Lohn- oder Gehaltsbescheinigungen
-
bei Selbstständigen: Steuerbescheid
Sonstige Bezüge (insbes. Einmalzahlungen) sowie steuerfreie Einnahmen werden nicht als Einkommen berücksichtigt.
Abzüge für Steuern und Sozialabgaben werden pauschaliert ermittelt. Außerdem wird monatlich eine Pauschale für Werbungskosten in Höhe von EUR 83,33 abgezogen.
Höhe des Basiselterngeldes:
Anspruchsberechtigte erhalten mindestens EUR 300,00 und maximal EUR 1.800.
Das entfallende Einkommen wird bei einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen vor der Geburt folgendermaßen ersetzt:
- von EUR 1.240 und mehr zu 65 Prozent,
- von EUR 1.220 zu 66 Prozent und
- zwischen EUR 1.000 und EUR 1.200 zu 67 Prozent.
Für Geringverdiener gibt es einen höheren Prozentsatz.
Höhe des ElterngeldPlus:
Die Höhe des ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld.
Sie erhalten doppelt so lange Elterngeld, aber höchstens die Hälfte des vollen Basiselterngeldes.
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag:
Sie erhalten einen Geschwisterbonus zusätzlich zum errechneten Elterngeld, wenn und solange ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei ältere Geschwisterkinder unter sechs Jahren mit im Haushalt leben. Der Geschwisterbonus beträgt 10% des Ihnen zustehenden Elterngeldes, bei Bezug von Basiselterngeld mindestens EUR 75,00 monatlich, bei Bezug von ElterngeldPlus mindestens EUR 37,50 monatlich.
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld bei Basiselterngeld um je EUR 300,00 für jedes weitere Mehrlingskind (bei ElterngeldPlus um EUR 150,00).
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Ansprechpartner
Kreis Heinsberg - Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02452/13-0
E-Mail: info@Kreis-Heinsberg.de
erforderliche Unterlagen
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- Antragsformular ( von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich)
- Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung des Kindes
- Einkommensnachweise
- Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
- Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Das Elterngeld kann rückwirkend für höchstens drei Monate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 23.10.2023