Futtermittel
Hinweise für Warendorf
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Nach der EU-Verordnung Nr. 1234/2003 müssen alle Landwirte, die Fischmehl oder fischmehlhaltige Futtermittel in Form von Allein-/ Ergänzungsfutter an Schweine oder Geflügel verfüttern oder herstellen wollen, eine Registrierung bzw. Zulassung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Es wird klar unterschieden zwischen Zulassung und Registrierung eines landwirtschaftlichen Betriebes.
Rechtsgrundlagen allgemein
- EU-Verordnung Nr. 1234/2003
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für die Zulassung:
- Lageplan des Betriebes (Grundrissskizze) mit Kennzeichnung des Futtermittellagers und der Unterbringung der Tiere
- Darstellung der Gegebenheiten oder Maßnahmen, die zuverlässig ausschließen, dass Futtermittel, die Fischmehl enthalten, an Wiederkäuer verfüttert werden
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen