Futtermittel

    Futtermittel

    Hinweise für Warendorf

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Nach der EU-Verordnung Nr. 1234/2003 müssen alle Landwirte, die Fischmehl oder fischmehlhaltige Futtermittel in Form von Allein-/ Ergänzungsfutter an Schweine oder Geflügel verfüttern oder herstellen wollen, eine Registrierung bzw. Zulassung bei der zuständigen Behörde beantragen.
    Es wird klar unterschieden zwischen Zulassung und Registrierung eines landwirtschaftlichen Betriebes.

    Rechtsgrundlagen allgemein
    • EU-Verordnung Nr. 1234/2003

     

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 12

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-3901

    Fax: 02581 53-3999

    E-Mail: amt39@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Für die Zulassung:

    • Lageplan des Betriebes (Grundrissskizze) mit Kennzeichnung des Futtermittellagers und der Unterbringung der Tiere
    • Darstellung der Gegebenheiten oder Maßnahmen, die zuverlässig ausschließen, dass Futtermittel, die Fischmehl enthalten, an Wiederkäuer verfüttert werden

    Formulare

    Hinweise für Warendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Warendorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Warendorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de