Futtermittel

    Futtermittel

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Nur einwandfreie Futtermittel garantieren, dass in Fleisch, Milch und Eiern keine Stoffe enthalten sind, die für die Gesundheit des Menschen bedenklich oder schädlich sein können. Darüber hinaus müssen Futtermittel so beschaffen sein, dass durch sie die Gesundheit der Tiere nicht beeinträchtigt werden kann. Auch bei der Verwendung von Tierarzneimitteln muss der Schutz von Tier und Mensch sichergestellt sein.

    Aus diesem Grund überprüft der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung den Futtermitteleinsatz beim Tierhalter sowie tierärztliche Hausapotheken und Arzneimittel. Außerdem werden tierheilkundige, am Tierarzneimittelverkehr teilnehmende Futtermittelmischbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte kontrolliert.

    Futtermittelunternehmen, die Futtermittel herstellen, verarbeiten, lagern, transportieren oder vertreiben, sind verpflichtet, ihre Betriebe zwecks Registrierung und gegebenenfalls Zulassung zu melden.

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Wesel

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Die Kontrollen im Tierarzneimittelverkehr sind gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    • Futtermittelunternehmen, die Futtermittel herstellen, verarbeiten, lagern, transportieren oder vertreiben, sind verpflichtet, ihre Betriebe zwecks Registrierung und gegebenenfalls Zulassung zu melden.
    • Der Registrierung unterliegen auch Lebensmittelunternehmen wie Brauereien

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de