Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Entgegennahme

    Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen

    Wenn Sie eine Änderung an einer Anlage vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen, wenn nicht bereits eine Genehmigung für die Änderungen beantragt wurde.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage im Sinne des § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist, sofern eine Genehmigung nicht beantragt wird, der zuständigen Behörde anzuzeigen, wenn sich die Änderung auf in § 1 BImSchG genannte Schutzgüter auswirken kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a7a55cffd2da1b55b2db0e6c9e87ac27

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Umweltamt Verwaltungsabteilung Abschnitt Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 75 - 77

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3395

    E-Mail: immissionsschutz@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Detmold - Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Leopoldstraße 15

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 71 5300

    Fax: 05231 71 1295

    E-Mail: post53@bezreg-detmold.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Vor jeder Antragstellung sollte sich der Antragsteller mit der Genehmigungsbehörde in Verbindung setzen, um Inhalt und Umfang des Antrages abzustimmen (Antragskonferenz).

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    • Es wird eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des § 4 i. V. m. § 10 BImSchG betrieben.
    • Es soll eine Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs der Anlage erfolgen, die Auswirkungen auf in § 1 BImSchG genannte Schutzgüter haben kann.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Die Änderung ist mittels EliA (elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) online anzuzeigen.

    Der Träger des Vorhabens darf die Änderung vornehmen, sobald die zuständige Behörde ihm mitteilt, dass die Änderung keiner Genehmigung bedarf oder sich innerhalb der Monatsfrist nicht geäußert hat.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Die Anzeige ist unbefristet gültig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Aufgrund der nicht gegebenen Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG sind gegebenenfalls andere für die Durchführung der angezeigten Änderung notwendigen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen usw. gesondert bei den zuständigen Behörden einzuholen.

    Ist demnach im Rahmen eines geplanten Vorhabens zum Beispiel eine Baugenehmigung erforderlich, ist ein entsprechender Antrag eigenständig bei der zuständigen Behörde einzureichen. Das geplante Vorhaben darf somit erst nach Vorliegen beider Entscheidungen durchgeführt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) am 23.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de