Schulärztliches Gutachten (Beauftragung durch Schule / Schulleitungen)
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Der Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienst bietet gemäß § 54 Schulgesetz NRW allen Schulen / Schulleitungen eine Beratung zu Fragen der Schulgesundheit einschließlich psychischer Auffälligkeiten, Eigen- und/oder Fremdgefährdung an. Als untere Gesundheitsbehörde erstellen wir Gutachten im Rahmen von Schulausschlüssen gemäß § 54 Absatz 3 Schulgesetz NRW.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hinweise für Dortmund
Der Auftrag muss durch die Schulleitung einer Schule oder eines/einer Mitarbeiters*in, welche von der Schulleitung beauftragt wurde, gestellt werden. Der/die Schüler*in muss in Dortmund (beim Einwohnermeldeamt) gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
Schulgesetz NRW
Fristen
Hinweise für Dortmund
Terminvergabe und Bearbeitungszeiten richten sich nach dem Untersuchungsanlass und dem Untersuchungsaufwand.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung