Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Für chronisch kranke sowie in ihrer Entwicklung gefährdete oder behinderte Kinder bietet das Gesundheitsamt Beratungs-, Betreuungs- und Hilfsangebote an. Weiterhin führen wir Untersuchungen durch und erstellen Gutachten.
Ist Ihr behindertes Kind im Vorschulalter, berät Sie das Gesundheitsamt bezüglich der Unterbringung in einem entsprechenden heilpädagogischen oder integrativen Kindergarten.
Auch im schulpflichtigen Alter des Kindes steht Ihnen das Gesundheitsamt bei der Entscheidung, welche behindertengerechte Einrichtung/Schule für Ihr Kind sinnvoll bzw. notwendig ist, mit Rat zur Verfügung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung