Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Für chronisch kranke sowie in ihrer Entwicklung gefährdete oder behinderte Kinder bietet das Gesundheitsamt Beratungs-, Betreuungs- und Hilfsangebote an. Weiterhin führen wir Untersuchungen durch und erstellen Gutachten.

    Ist Ihr behindertes Kind im Vorschulalter, berät Sie das Gesundheitsamt bezüglich der Unterbringung in einem entsprechenden heilpädagogischen oder integrativen Kindergarten.

    Auch im schulpflichtigen Alter des Kindes steht Ihnen das Gesundheitsamt bei der Entscheidung, welche behindertengerechte Einrichtung/Schule für Ihr Kind sinnvoll bzw. notwendig ist, mit Rat zur Verfügung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5706f1371df8e3dfb7090e8454b1846f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    53/2 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Zahnärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Antrag auf Hilfe zur Gesundheit

    - Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

    - die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,

    - eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt

    - und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de