Sonn- und Feiertagsausnahmen

    Sonn- und Feiertagsgesetz

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Arbeiten an Sonn- und Feiertagen

    Nach dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) sind die Sonn- und Feiertage Tage der allgemeinen Arbeitsruhe. An diesen Tagen sind grundsätzlich alle öffentlichen Arbeiten, also in der Öffentlichkeit stattfindende oder durch Dritte wahrnehmbare Arbeiten und Handlungen, verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe zu stören.

    Der Zweck der Vorschrift liegt darin, Sonn- und Feiertage von äußerlich in Erscheinung tretender "normaler Werktagsarbeit" freizuhalten. Nicht erforderlich ist, dass die Arbeit mit körperlichen Anstrengungen verbunden ist.

    Maßgeblich ist vielmehr die mit der Werktagsarbeit verbundene Unruhe, die akustisch, visuell, durch Geruchsbelästigung oder in anderer Art und Weise störend auf die allgemeine Ruhe einwirkt.

    Grundsätzlich sollte jeder Bürger im gesamten Stadtgebiet Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen und die oben stehenden Hinweise zu den Lärmschutzvorschriften beachten.

    Verstöße und Zuwiderhandlungen können mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld geahndet werden.

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L31102 | F. Heinzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 31

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Hinweise für Dinslaken

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de