Tierquälerei
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Tiere misshandelt, gequält oder nicht artgerecht gehalten werden, wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt.
Bei Beschwerden über Lärm von Tieren (z. B. lautes Bellen) oder bei bissigen und gefährlichen Tieren ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig.
Eine Tierschutzanzeige können Sie schriftlich, telefonisch oder per Mail an uns richten. Anzeigen per Mail senden Sie bitte an die zentrale E-Mail-Adresse veterinaeramt@kreis-viersen.de. Die Anzeige sollte nachfolgende Angaben enthalten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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- Ihren Namen und Anschrift (bleibt auf Wunsch anonym)
- Name des Tierhalters und Anschrift
- Ort der Tierhaltung (unbedingt notwendig, im Außenbereich bitte möglichst genaue Beschreibung der Lage/Kartenauszug)
- Tierart und Anzahl der betroffenen Tiere
- Angaben über Ort, Zeit, Art und Ablauf des Vorfalls
- Beweise (Fotos, Videoaufnahmen, Zeichnungen, sofern vorhanden)
- Zeugen (mit Anschrift)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Auch anonymen Hinweisen gehen wir nach. Allerdings sollten Sie sich dennoch als Zeuge zur Verfügung stellen, insbesondere wenn kein sonstiges Beweismaterial vorliegt. Für die Aufnahme der Ermittlungen müssen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für tierschutzrechtliche Verstöße vorliegen. Vermutungen oder "Hörensagen" reichen nicht aus. Nach datenschutzrechtlichen Vorgaben erhalten Sie als Anzeigenerstatter keine Auskunft zum Verfahrensstand oder Ermittlungsergebnis.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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