Tierquälerei Ahndung
Hinweise für Essen
Beschreibung
Hinweise für Essen
Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Artikel 20a des Grundgesetzes verankert.
Doch nicht jede tierhaltende Person geht artgerecht und pfleglich mit Tieren um.
Um Verstöße ahnden zu können, werden möglichst detaillierte Angaben über die beobachteten Verstöße benötigt.
Dazu kann das im Dokumentenbereich zu Verfügung stehende Formular ausgefüllt und beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingereicht werden.
Eine telefonische Meldung oder eine Mitteilung per E-Mail an die E-Mail-Adresse tierschutz@essen.de sind ebenfalls möglich.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
- Tierschutzanzeige
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- 16 Tierschutzgesetz (TierSchG)
- 16a Tierschutzgesetz (TierSchG)
- § 17-20a Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Tierschutz Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)
- Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
- EU-Tiertransport-Verordnung (EG) Nr. 1/2005
Verfahrensablauf
Hinweise für Essen
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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