Erteilung einer Fahrerlaubnis
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Der Führerschein kann im Fall einer Namensänderung auf den neuen Namen geändert werden, beispielsweise bei Heirat. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.
Der Name im Führerschein muss erst dann geändert werden, wenn dieser nicht mehr aus dem Ausweis ersichtlich ist.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rahden
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Urkunde über die Änderung (z.B. Heiratsurkunde)
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
Voraussetzungen
Hinweise für Rahden
Der Hauptwohnsitz muss in Rahden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rahden
- § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Antrag auf Erteilung)
- § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Meldepflichten)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rahden
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Einen Termin können Sie telefonisch oder online reservieren.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rahden
Eine vorläufige Fahrerlaubnis bzw. ein befristeter Führerschein berechtigt nur zum Fahren im Inland.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
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