Fahrerlaubnis

    Erteilung einer Fahrerlaubnis

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Bei einer Ersterteilung handelt es sich um eine Fahrerlaubnis, die zum ersten Mal erteilt wird (ohne Vorbesitz einer anderen Klasse). Die Ersterteilung erfolgt über die Fahrschulen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1828be12c83e98ffc3e32d43fe355251

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.4 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Folgende Unterlagen sind vorzulegen bzw. einzureichen:

    Klasse: A, A2, A1, AM, L, T, B, BE

    • Personalausweis/Reisepass
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • Sehtestbescheinigung (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
    • Bescheinigung über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

    Klasse: C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE

    • Personalausweis/Reisepass
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • Erste Hilfe-Nachweis (9-Stunden)
    • augenärztliches Zeugnis (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
    • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)

    Die ärztlichen Untersuchungen (Augen- und Hausarzt) können auch von einem Betriebsarzt durchgeführt werden.

    Zusätzlich ist bei den D-Klassen vorzulegen:

    • Leistungstest (Nachweis über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit)
    • Führungszeugnis der Belegart 0 (zur Vorlage bei einer Behörde)

    Voraussetzungen

    Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

    • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
    • Erste Hilfe leisten können und
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.
    • je nach beantragter Klasse muss ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein (siehe § 10 FeV).

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

     

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

    Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.

    Fristen

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    Die Gebühr beträgt 43,90 € (L, AM, T) bzw. 44,70 € (für die übrigen Klassen).

    Für die D-Klassen fallen abweichende Gebühren von 44,70 Euro zuzüglich 13,00 Euro für das Führungszeugnis an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor dem Hintergrund der Umsetzung einer Dritten EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium Titel: Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de