Fahrerlaubnis

    Erteilung einer Fahrerlaubnis

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Für den erstmaligen Erwerb eines Führerscheines ist ein Antrag beim Straßenverkehrsamt Ihres Hauptwohnsitzes zu stellen.

    Den Antrag zum Selberausfüllen finden Sie auf der rechten Seite zum Download.

    Service vor Ort: Sie wohnen im Kreis Herford? Sie können Ihren Antrag auf Erteilung oder Erweiterung eines Führerscheins auch in Ihrem zuständigen Bürgerbüro stellen.

     

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehr (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehr (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehr (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehr (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    • Bei einer Ersterteilung oder einer Erweiterung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

    Für alle Klassen

        • Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch (Der Personalausweis ist zeitnah nachzureichen)

    Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich

        • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)

    Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich

        • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (kein Sehtest vom Optiker)
        • Eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 5 FeV)

     

    • Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis verlängern möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

    Für Klasse C1, C1E, C und CE

        • Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch (Der Personalausweis ist zeitnah nachzureichen)
        • aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter)
        • bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein)
        • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (Anlage 6 FeV, nicht älter als 2 Jahre)
        • eine ärztliche Bescheinigung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 5 FeV)

    Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich

        • Führungszeugnis (rechtzeitig mindestens 3 Wochen vor Antragstellung beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart "0"
        • bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D über das 50. Lebensjahr hinaus zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen diese mit einem Führerschein nachweisen. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen.

    Die folgende Aufstellung zeigt das vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen:

    • 16 Jahre - Klasse AM, A1, L, T
    • 17 Jahre - Klasse B und BE für begleitetes Fahren
    • 18 Jahre - Klasse A2, B, BE, C1 und C1E
    • 20 Jahre - Klasse A bei Vorbesitz A2
    • 21 Jahre - Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A
    • 24 Jahre - Klasse A (Direkteinstieg), D und DE

    Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (spätestens 6 Wochen vor Ablauf) beim Straßenverkehrsamt verlängern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen kann beim Straßenverkehrsamt oder dem zuständigen Bürgerbüro gestellt werden.

     

    Ersterteilung/Erweiterung:

    Nachdem der Antrag eingegangen und bearbeitet wurde, wird der Führerschein bestellt (wenn nur eine Klasse beantragt wurde) und der Prüfauftrag an den TÜV versandt. Sollten mehrere Klassen beantragt werden, wird der Prüfauftrag nach Bearbeitung ebenfalls an den TÜV versandt, der Führerschein wird jedoch erst nach Bestehen aller Klassen bestellt. Sobald der Führerschein in der Führerscheinstelle vorliegt, wird dieser in das Depot des jeweiligen Prüfungsortes versandt und kann dann nach bestandener praktischer Prüfung vom TÜV-Prüfer ausgehändigt werden.

    Sollte bei Beantragung z. B. die Schaltkompetenz (B 197) nicht beantragt worden sein und der Prüfling erhält eine Prüfbescheinigung vom TÜV, so muss der Prüfling mit dieser Bescheinigung mit einem Termin zum Straßenverkehrsamt kommen und erhält eine vorläufige Fahrberechtigung (Fahrten nur im Inland zulässig). Der Führerschein wird dann bestellt und es fallen ggf. zusätzliche Gebühren (z. B. für  B 197) an.

     

    Verlängerung:

    Der Antrag auf Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit und sollte bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf beim Straßenverkersamt oder dem zuständigen Bürgerbüro gestellt werden. Sind alle Unterlagen vollständig, wird der Antrag bearbeitet und der neue Führerschein bestellt. Sollte eine vorläufige Fahrberechtigung nötig sein, kann diese gebührenpflichtig ausgestellt werden. Dies berechtigt nur zum Fahren im Inland.

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Ersterteilung:

    Der Antrag auf erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters im zuständigen Bürgerbüro oder beim Straßenverkehrsamt gestellt werden.

     

    Verlängerung:

    Der Antrag auf Verlängerung (Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E) kann 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit im Straßenverkehrsamt oder dem zuständigen Bürgerbüro gestellt werden.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Kosten entstehen je nach Fahrerlaubnisklasse für die Ablegung der Prüfungen. Hinweis: Je nach Bundesland können Abweichungen von den Gebühren auftreten, bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor dem Hintergrund der Umsetzung einer Dritten EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium Titel: Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de