Erteilung einer Fahrerlaubnis
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Grundsätzlich muss die Fahrschule im Ort der Hauptwohnung, der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle des Fahrschülers ansässig sein.
Einen Wechsel der Fahrschule können Sie beantragen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Ordnungsamt Geschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, Verwaltung Abteilung Fahrerlaubnisse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Gültiger Pass oder Personalausweis im Original
- Antrag auf Fahrschul- oder Sprachwechsel
Voraussetzungen
Hinweise für Bielefeld
Ein Fahrschulwechsel innerhalb Bielefelds oder in die angrenzenden Kreise (Gütersloh, Herford, Lippe) kann ohne besonderen Grund beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bielefeld
- persönlich mit Termin
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Vor dem Hintergrund der Umsetzung einer Dritten EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022
Stichwörter
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