Fahrerlaubnis

    Erteilung einer Fahrerlaubnis

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt.

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Führerschein (Erstausstellung)

    Für die Erstausstellung des Führerscheins ist erforderlich, dass die Hauptwohnung in Eitorf ist. Zuständig ist das Bürgeramt der Gemeinde Eitorf. Es nimmt die Anträge für die Erstausstellung entgegen und leitet diese dann zur abschließenden Bearbeitung an die Führerscheinstelle beim Rhein-Sieg-Kreis weiter.

    Der Antrag kann frühestens vier Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden. Das Mindestalter beträgt:

    • 16 Jahre bei Klasse A1, L, M, und T

    • 18 Jahre bei Klasse B, C, C1, BE, CE und C1E

    • 21 Jahre bei Klasse D, D1, DE und D1E

    • 25 Jahre bei Klasse A unbeschränkt mit direktem Einstieg

    Eine persönliche Vorsprache bei der Beantragung ist erforderlich. Bitte wenden Sie sich zuerst an eine Fahrschule, damit Sie dort Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung usw.) erhalten.

     
    Begleitetes Fahren ab 17

    Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des 17. Lebensjahres gestellt werden. Dies geht entweder über die Fahrlehrerin oder den Fahrlehrer, sofern die ausgewählte Fahrschule mit dem Online-Antragsverfahren arbeitet oder beim Bürgeramt der Gemeinde Eitorf oder bei der Führerscheinstelle in Siegburg  (bei Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU/EWR geben Sie den Antrag bitte bei der Führerscheinstelle ab).

    Der Antrag ist nur für die Klassen B und BE möglich.

    Eine persönliche Vorsprache des Antragsstellers/der Antragstellerin ist erforderlich. Die einzelnen Begleitpersonen müssen nicht erscheinen. Der Antrag und Kopien des Führerscheins und des Ausweises reichen aus.

    Bitte wenden Sie sich zuerst an eine Fahrschule, damit Sie dort Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung usw.) erhalten.

    Die begleitende Person

    • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
    • muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein,
    • darf nicht mehr als 1 Punkte im Verkehrszentralregister haben.

    Der reguläre Führerschein wird erst mit Erreichen des 18. Lebensjahres ausgestellt. Dieser muss drei Monate vorher unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Lichtbildes beantragt werden.

     
    Führerschein (Erweiterung)

    Sie können Ihren gültigen Führerschein um eine noch nicht erworbene Klasse erweitern. Dafür müssen Sie in Eitorf Ihren Hauptwohnsitz haben. Zusätzliche Informationen zur Erweiterung erhalten Sie in der Fahrschule. Eine persönliche Vorsprache bei der Antragstellung ist erforderlich.

    Unterlagen:

    • Personalausweis oder Pass

    • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild

    • Führerschein

    • Name und Anschrift der Fahrschule

    Zusätzliche Unterlagen

    • Für die Klassen A, M, B, L sowie T: Sehtestbescheinigung

     

    Führerschein (EU)

    Die bisherigen Führerscheine (grau oder rosa) können Sie in einen EU-Führerschein (Karte) umtauschen. Sie müssen den Hauptwohnsitz in Eitorf haben. Die Beantragung muss persönlich erfolgen.

    Unterlagen:

    • Peronalausweis oder Pass

    • Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild

    • Führerschein

     

    Führerscheinumtasch

    Informationen zum Umtausch der alten Führerscheine erhalten Sie beim Rhein-Sieg-Kreis.

     

    Internationaler Führerschein

    Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für alle Länder außerhalb der EU benötigen Sie einen Internationalen Führerschein. Die Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins beträgt drei Jahre.

    Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    • biometrisches Lichtbild (45 x 35 mm)

    • EU-Kartenführerschein
      Inhaberinnen und Inhaber eines vor dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheins (grau/rosa) müssen bei Beantragung eines Internationalen Führerscheins vorab den Altführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.

    • Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache beim Rhein-Sieg-Kreis erforderlich. 
      Sollten Sie den Antrag nicht persönlich stellen können, müssen Sie einer anderen Person eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Die bevollmächtigte Person muss zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen, ihren eigenen gültigen Personalausweis oder Pass und die Vollmacht mitbringen. 

     

    Viele weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreis

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f47eee70d8fbbc737e7cd19c4310d3a2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument
    • aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
    • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
    • Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule
    • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt; bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)

    Voraussetzungen

    Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

    • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
    • Erste Hilfe leisten können und
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.
    • je nach beantragter Klasse muss ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein (siehe § 10 FeV).

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

     

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

    Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.

    Fristen

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf

    Sofortige Weiterleitung an den Rhein-Sieg-Kreis

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Kosten entstehen je nach Fahrerlaubnisklasse für die Ablegung der Prüfungen. Hinweis: Je nach Bundesland können Abweichungen von den Gebühren auftreten, bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor dem Hintergrund der Umsetzung einer Dritten EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium Titel: Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Eitorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de