Fahrerlaubnis

    Erteilung einer Fahrerlaubnis

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt.

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    Version

    Technisch geändert am 24.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle - allgemeiner Bereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452 13-3620

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-336

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass, ggf. der bereits vorhandene Führerschein sowie je nach gewünschter Fahrerlaubnisklasse die folgenden Unterlagen vorzulegen: Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T: - ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),- eine Sehtestbescheinigung (ggf. augenärztliches Gutachten) und- ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE: - ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),- ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,- eine Bescheinigung/ein Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung,- ggf. ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe zusätzlich für Klassen D1, D1E, D, DE: - ein testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Ziff. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Reaktionstest) Für die Klassen D1, D1E, D und DE ist zudem ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.

    Voraussetzungen

    Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

    • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer Fahrschule ausgebildet worden sind,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
    • Erste Hilfe leisten können und
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen.
    • je nach beantragter Klasse muss ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein (siehe § 10 FeV).

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

     

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

    Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.

    Fristen

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    44,70 € Die Gebühren erhöhen sich, wenn eine Eignungsbegutachtung erforderlich ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor dem Hintergrund der Umsetzung einer Dritten EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium Titel: Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de