Fahrerlaubnis

    Fahrerlaubnis Erteilung

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Um auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug zu führen, brauchen Sie einen Führerschein. Der Führerschein wird in verschiedene Führerscheinklassen unterteilt. Eine Übersicht über die einzelnen Führerscheinklassen und Fahrberechtigungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

    Wenn Sie die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen oder Ihre Fahrerlaubnis um eine bislang noch nicht erworbene Klasse erweitern möchten, hilft Ihnen die nachstehende Aufstellung weiter.

    Voraussetzung
    Sie sind mit Hauptwohnsitz im Kreis Viersen gemeldet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_96e9d3d73a74ec3f97e991970ca436e0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/5 Führerscheine/Fahrschulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument
    • aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
    • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
    • Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule
    • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt; bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Die Unterlagen richten sich nach der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse.

    Benötigt werden bei allen Klassen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 Millimeter)
    • Nachweis über Schulung Erste-Hilfe
    • Unterschriftsaufkleber
    • Name und Anschrift der Fahrschule

    Zusätzlich bei den Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T

    • Sehtestbescheinigung

    Zusätzlich bei den C-Klassen

    • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Arbeits-/Betriebsmediziner
    • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch einen Allgemeinmediziner oder Arbeits-/Betriebsmediziner

    Zusätzlich bei den D-Klassen

    • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Arbeits-/Betriebsmediziner
    • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch einen Allgemeinmediziner oder Arbeits-/Betriebsmediziner
    • Bescheinigung über die Untersuchung der besonderen Anforderungen (Leistungs- und Reaktionstest) nach Anlage 5 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung durch einen Arbeits-/Betriebsmediziner
    • Führungszeugnis durch Beleg-Art "O" (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt)

    Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) bei den C- und D-Klassen

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

     

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

    Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.

    Fristen

    Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Erst- und Erweiterungsantrag (mit Probezeit): 44,70 € Erst- oder Erweiterungsantrag (ohne Probezeit): 43,90 € Erweiterungsantrag und Umtausch: 59,20 € Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung, z. B. weil der Kartenführerschein noch nicht vorliegt: 9,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    • Der Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis ist über die für Ihren Wohnsitz zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung zu stellen.
    • Sie können den Antrag frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters stellen.
    • Für den Antrag müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4 Wochen rechnen.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium Titel: Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de