Fahrerlaubnis

    Führerschein / Fahrerlaubnisse

    Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die Sie zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt.

    Beschreibung

    Hinweise für Bedburg-Hau

    Für das Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr ist eine Fahrerlaubnis in Form eines Führerscheins erforderlich. Je nachdem wie alt Sie sind und welches Fahrzeug Sie bewegen wollen, gibt es unterschiedliche Arten von Führerscheinen. Anträge für alle Arten von Führerscheinen müssen beim Meldeamt der Gemeinde Bedburg-Hau gestellt werden.

    Die entsprechenden Antragsvordrucke und weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Kosten erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Kleve oder im Einwohnermeldeamt. Auf jeden Fall empfehlen wir Ihnen vor Beantragung des Führerscheins eine Kontaktaufnahme mit dem Einwohnermeldeamt.

    Da je nach Art des zu beantragenden Führerscheines unterschiedliche Unterlagen eingereicht und Gebühren anfallen, empfiehlt sich die persönliche Vorsprache oder eine teletonische Kontaktaufnahme im Einwohnermeldeamt.

    Pflichtumtausch Führerschein

    Alle EU-Staaten haben sich darauf verständigt, dass bis 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden müssen. Wenn Ihr Führerschein also vor diesem Datum ausgestellt wurde, haben Sie die Pflicht, diesen umzutauschen. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf Ihrem Führerschein. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments, nicht das Erteilungsdatum der Klassen einer Fahrerlaubnis.

    Als erstes läuft die Frist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ab: Führerscheininhaber dieser Altersgruppe müssen ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Bis 2033 folgen dann sukzessive alle weiteren Jahrgänge. Welche Frist für Sie gilt, können Sie dem Informationsflyer des Kreises Kleve (am Ende der Seite unter Downloads) oder dem Internetangebot der Kreisverwaltung entnehmen.

    Antragstellung

    Um die Antragstellung zu vereinfachen, hat der Kreis Kleve ein Onlineformular bereitgestellt. So können Sie Antrag für den Führerschein-Pflichtumtausch am Bildschirm ausfüllen, die Gebühr direkt elektronisch (per PayPal, Kreditkarte oder giropay) bezahlen, danach den Antrag ausdrucken, Foto aufkleben, unterschreiben und postalisch übersenden. Ein Besuch beim Kreis Kleve oder im Meldeamt der Gemeinde Bedburg-Hau ist dann nicht mehr erforderlich. >>> Hier gelangen Sie direkt zum Onlineantrag >>>.

    Wer mit Online-Antrag nicht zurecht kommt, kann den Antrag auch über das Einwohnermeldeamt stellen. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4f3a325f99d5da73ca0a2b073ff25e14

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Meldeamt

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Meldeamt

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Meldeamt

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument
    • aktuelles, biometrisches Lichtbild im Format 45x35mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung
    • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
    • Name des Inhabers und Anschrift Ihrer Fahrschule
    • Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt; bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bedburg-Hau

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

     

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Meistens reicht die Fahrschule, bei der Sie sich angemeldet haben, den Antrag für Sie ein.

    Die zuständige Stelle prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.

    Fristen

    Hinweise für Bedburg-Hau

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Weitere Kosten entstehen je nach Fahrerlaubnisklasse für die Ablegung der Prüfungen. Hinweis: Je nach Bundesland können Abweichungen von den Gebühren auftreten, bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor dem Hintergrund der Umsetzung einer Dritten EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium Titel: Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de