Restabfälle
Hinweise für Kamen
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Die Entsorgung von Abfällen durch die Stadt umfasst das Einsammeln und Befördern der Abfälle zu den Abfallentsorgungsanlagen oder Müllumschlagstationen des Kreises, wo sie sortiert, verwertet oder umweltverträglich beseitigt werden.
Jeder Eigentümer eines Grundstückes ist verpflichtet, auf seinem Grundstück die zur Verfügung gestellten Müllgefäße bereitzuhalten (Anschlusszwang) und jeder Eigentümer, Mieter oder Pächter muss seinen Müll aus privaten Haushaltungen in die entsprechenden Müllgefäße füllen (Benutzungszwang). Für diese Leistung erhebt die Stadt Gebühren. Da bei den verschiedenen Haushalten bzw. Gewerbetreibenden unterschiedliche Müllmengen anfallen, können Müllgefäße in verschiedenen Größen bereitgestellt werden. Wenn ein Müllgefäß zu klein oder zu groß geworden ist, kann ggf. ein Tausch erfolgen. Der Eigentümer einer Immobilie kann bei Bedarf eine Mülltonnenauslieferung bzw. einen Mülltonnentausch veranlassen. Bei zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken ist die Restmülltonne eine Pflichttonne und die Biotonne grundsätzlich auch.
Bei Gewerbe- und Industrieimmobilien ist nur die Restmülltonne eine Pflichttonne.
Die Stadt Kamen erstellt in Zusammenarbeit mit der GWA Unna den Abfallkalender, den jeder Haushalt im Dezember per Post erhält.
Folgende Behältergrößen können zur Verfügung gestellt werden:
Restmüll
(grauer bzw. roter Deckel) 60l, 80l, 120l und 240l
(1.100l-Gefäße müssen vom Eigentümer erworben werden)
Biomüll
(grüner Deckel) 80l und 140l
Papier
(blauer Deckel) 120l, 240l und 1.100l
Wertstofftonne
(gelber Deckel) 120l, 240l und 1.100l
Die Papiertonne wird alle 4 Wochen und alle anderen werden alle 2 Wochen abgeholt. Ausnahme ausschließlich für Ein-Personen-Haushalte: Hier besteht die Mögllichkeit, die 60l-Restmülltonne auf eine 4-wöchentliche Leerung umzustellen.
Nachbarn können eine Abfallgemeinschaft bilden. Zusätzlich stehen an verschiedenen Standorten im Kamener Stadtgebiet Sammelgroßcontainer für Papier/Pappe und Glas zu Verfügung. Einen Mülltonnentausch (z. B. statt einer 60l-Restmülltonne eine 80l-Tonne) können nur die Eigentümer veranlassen. Wird der Antrag bis zum 15. eines Monats (Dezember bis zum 10.) gestellt, kann ein Wechsel zu Beginn des folgenden Monats wirksam werden. In der Regel erfolgt die Auslieferung bzw. der Umtausch der Müllgefäße durch den Unternehmer innerhalb der letzten 7 Arbeitstage des Monats. Das abzuholende Gefäß muss dann sichtbar und frei zugänglich auf dem Grundstück stehen. Es wird auch gefüllt mitgenommen. Es können Gebühren anfallen (s. § 3 Abs. 5 der Abfallgebührensatzung).
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25,00 € ab dem 2. Tausch im Jahr
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Nordrhein-Westfalen
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