Berufliches Gymnasium, Berufliches Gymnasium Aufnahme
Beschreibung
Hinweise für Goch
An einem Beruflichen Gymnasium können Sie:
- die allgemeine Hochschulreife (Abitur) und zusätzlich einen Berufsabschluss oder
- berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die allgemeine Hochschulreife erwerben.
Sie verfolgen das Ziel die allgemeine Hochschulreife und zusätzlich einen Berufsabschluss zu erwerben? Mit dieser Doppelqualifizierung stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Das Abitur berechtigt zum Studium an allen Hochschulen.
Nach einem erfolgreichen Abschluss haben Sie die Möglichkeit ein Studium an einer Hochschule zu absolvieren, in die Berufstätigkeit einzusteigen oder eine Berufsausbildung zu beginnen.
Goch ist kein Standort eines Beruflichen Gymnasiums.
Das Berufskolleg des Kreises Kleve bietet eine Vielzahl von Bildungsmöglichkeiten an, darunter auch das Berufliche Gymnasium. Mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besteht die Möglichkeit, am Berufskolleg des Kreises Kleve das Berufliche Gymnasium zu besuchen.
Auf der Internetseite des Berufskollegs des Kreises Kleve https://www.berufskolleg-kleve.de erhalten Sie weiterführende Informationen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Schulverwaltung, Sportangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02823/320 - 0
E-Mail: schulverwaltungsamt@goch.de
erforderliche Unterlagen
Es handelt sich hier um eine Schulträgerangelegenheit, ggf.:
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und
- evtl. Passbilder
- evtl. weitere Unterlagen je nach Schule.
Voraussetzungen
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
- Informationen zur Beratung sowie Anmeldung entnehmen Sie bitte der Internetseite des Berufskollegs des Kreises Kleve.
Hinweise (Besonderheiten)
- Sofern Sie die den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Berufskolleg erworben haben, können Sie unter Beibehaltung des Fachbereichs/des fachlichen Schwerpunkts unmittelbar in die Jahrgangsstufe 12 des Beruflichen Gymnasiums aufgenommen werden. Sie müssen dabei Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11 nachweisen.
- Sofern Sie die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, aber in einen anderen Fachbereich/fachlichen Schwerpunkt wechseln möchten, können Sie in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.
- Sofern Sie die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, aber nicht über die notwendigen Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache verfügen, können Sie in die Jahrgangsstufe 11 aufgenommen werden.
- Falls Sie den Bildungsgang nach der Jahrgangstufe 11, 12 oder 13 verlassen, kann Ihnen unter Vorliegen der entsprechenden Bedingungen der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Hinweise für Goch