Glücksspielveranstaltung
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Planen Sie im Rahmen einer Veranstaltung z.B. Ihres Sportvereins, Ihrer Kirchgemeinde oder Institution der Jugendhilfe eine Tombola durchzuführen, ist diese im Amt für öffentliche Ordnung - Abt. Allgemeine Gefahrenabwehr - anzeigepflichtig.
Je nach Art um Umfang der Tombola können die Ansprechpartner verschiedene Informationen über Ihre Veranstaltung anfordern.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Ansprechpartner unter der Rubrik "Kontakt".
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
Die formlose Anzeige muss schriftlich (per Post, Fax oder Mail) folgende Daten enthalten:
- Örtlichkeiten und zeitlicher Rahmen der Veranstaltung
- Zweck der Veranstaltung (z.B. Verlosung im Rahmen eines Sportfestes)
- Angaben zur Höhe der Gewinnausschüttung
Gegebenenfalls können die Ansprechpartner weitere Informationen anfordern.
Formulare
Hinweise für Paderborn
Voraussetzungen
Hinweise für Paderborn
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Paderborn
Verfahrensablauf
Hinweise für Paderborn
Fristen
Hinweise für Paderborn
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Paderborn
Kosten
Hinweise für Paderborn
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Paderborn
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Paderborn