Glücksspielveranstaltung

    Glücksspielveranstaltung

    Hinweise für Lemgo

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Die Errichtung und der Betrieb einer Spielhalle bedarf einer Erlaubnis nach § 24 des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) i. V. m. § 16 des Ausführungsgesetzes des Landes NRW zum GlüStV.

    Zur Erteilung der Erlaubnis sind örtliche und persönliche Voraussetzungen ("gewerberechtliche Zuverlässigkeit") zu erfüllen.

    Zusätzlich zu der Spielhallenerlaubnis braucht der Spielhallenbetreiber eine Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes für Spielgeräte gem. § 33c Abs. 3 GewO ("Geeignetheitsbestätigung").

    Der verantwortliche Aufsteller der Geräte benötigt zudem eine Aufstellerlaubnis gem. § 33 c Abs. 1 GewO.

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    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de