Negativzeugnis für die Teilung eines Grundstücks beantragen

    Hinweise für Würselen

    Sie möchten ein bebautes Grundstück (oder ein Grundstück, dessen Bebauung genehmigt ist / das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf) grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen? Hierzu benötigen Sie in der Regel eine Teilungsgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Würselen

    nicht angegeben

    Um ein bebautes Grundstück (oder ein Grundstück, dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf) teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie in der Regel eine Teilungsgenehmigung (Einzelheiten hierzu s. „99123008006000 Grundstücksteilung Genehmigung[PN1] “)

    Ausnahmsweise bedarf es keiner Teilungsgenehmigung, wenn

    1. die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren vorgenommen wird oder der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft an der Teilung beteiligt ist, oder

     2. eine mit der Wahrnehmung der Aufgaben befugte Person gemäß § 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.

    Bedarf die Teilung ausnahmsweise keiner Genehmigung, so können Sie sich hierüber auf Antrag von der unteren Bauaufsichtsbehörde eine Bescheinigung (=Negativzeugnis) ausstellen lassen.

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    Technisch geändert am 12.06.2024

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    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Würselen - Fachdienst 4.4 Bauaufsicht und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Morlaixplatz 1

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02405-670

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: thomas.guelpen@wuerselen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung StädteRegion Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 10

    52070 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 5198-6301

    Fax: 0241 5198-80630

    E-Mail: bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de

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    Technisch geändert am 18.10.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Würselen

    Formulare

    Hinweise für Würselen

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Würselen

    • Antragstellung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde
    • Die Grundstücksteilung bedarf keiner Teilungsgenehmigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Würselen

    • Reichen Sie Ihren Antrag auf Ausstellung eines Negativzeugnisses bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
    • Kann ein Negativzeugnis ausgestellt werden, so erhalten Sie dieses und den dazugehörigen Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

    Fristen

    Hinweise für Würselen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Würselen

    Abhängig vom Einzelfall

    Kosten

    Hinweise für Würselen

    Kostenhöhe (fix): EUR 50

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    (geplant: https://www.bauportal.nrw) Hinweis: Download Antragsformular möglich unter: https://www.bauportal.nrw/system/files/media/document/file/anlage-i_5-grundstucksteilung.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de