Zweitwohnungssteuer

    Zweitwohnungssteuer

    Hinweise für Minden

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenBesteuert wird das Innehaben von Zweitwohnsitzen im Stadtgebiet, wobei nicht jeder Zweitwohnsitz besteuert wird. Maßstab der Steuer ist die Nettokaltmiete je Wohnung oder Wohnungsteil oder die übliche Miete, wenn keine Miete gezahlt wird.

    Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?
    Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
    Haben Sie eine Mahnung erhalten?
    Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Finanzbuchhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kleiner Domhof 17

    32423 Minden

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Spezielle Hinweise für - Stadt MindenAbgabenordnung (AO)
    Kommunalabgabengesetz (KAG)
    Zweitwohnungssteuersatzung

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de