Zweitwohnungssteuer
Zweitwohnungssteuer
Hinweise für Minden
Beschreibung
Hinweise für Minden
Spezielle Hinweise für - Stadt MindenBesteuert wird das Innehaben von Zweitwohnsitzen im Stadtgebiet, wobei nicht jeder Zweitwohnsitz besteuert wird. Maßstab der Steuer ist die Nettokaltmiete je Wohnung oder Wohnungsteil oder die übliche Miete, wenn keine Miete gezahlt wird.
Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?
Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
Haben Sie eine Mahnung erhalten?
Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
Haben Sie Fragen zur Überweisung oder Abbuchung auf Ihrem Konto?
Möchten Sie die fälligen Beträge künftig abbuchen lassen und ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
Haben Sie eine Mahnung erhalten?
Diese und weitere Fragen zum Zahlungsverkehr beantworten Ihnen gern die aufgeführten Mitarbeiter*innen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Minden
Formulare
Hinweise für Minden
Voraussetzungen
Hinweise für Minden
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Minden
Spezielle Hinweise für - Stadt MindenAbgabenordnung (AO)
Kommunalabgabengesetz (KAG)
Zweitwohnungssteuersatzung
Kommunalabgabengesetz (KAG)
Zweitwohnungssteuersatzung
Verfahrensablauf
Hinweise für Minden
Fristen
Hinweise für Minden
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Minden
Kosten
Hinweise für Minden
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Minden
Weitere Informationen
Hinweise für Minden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Minden