Zweitwohnungssteuer

    Zweitwohnungssteuer

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Bergisch Gladbach

    Informationen zur Zweitwohnungsteuer

    Zum 01.01.2013 hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach die Einführung einer Zweitwohnungsteuer in Bergisch Gladbach beschlossen.

    Zweitwohnungsteuer zahlen die Personen, die in Bergisch Gladbach eine Zweitwohnung innehaben und diese als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen nutzen. Keine zu besteuernde Zweitwohnung liegt vor, wenn das "Innehaben" der Zweitwohnung nicht gegeben ist, d.h. im Erhebungszeitraum die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung fehlt (s. unter Formulare Erklärung zur Zweitwohnungsteuer - Punkt Steuerpflicht Buchstabe b und c).

    Eine Steuerpflicht besteht, auch wenn der Hauptwohnsitz in Bergisch Gladbach liegt. Eine Dritt- oder Viertwohnung ist ebenfalls steuerpflichtig.

    Die Zweitwohnungsteuer gehört, wie zum Beispiel auch die Hundesteuer, zu den so genannten örtlichen Aufwandsteuern. Aufwandsteuer deshalb, weil ein "besonderer Aufwand" besteuert wird, also eine Einkommensverwendung für Dinge, die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehen (hier: das Innehaben einer zweiten Wohnung).

    Rechtsgrundlage ist die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Bergisch Gladbach vom 14.12.2012. Der Satzungstext wurde am 21.12.2012 im Kölner Stadtanzeiger und in der Bergischen Landeszeitung veröffentlicht. Die Satzung trat am 01.01.2013 in Kraft.

    Die Zweitwohnungsteuer beträgt 12 % der jährlichen Nettokaltmiete.

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    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB 2 Kommunalsteuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 192

    51465 Bergisch Gladbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de