Zweitwohnungssteuer
Hinweise für Solingen
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Die Zweitwohnungssteuer beträgt seit 2011 13 % der Nettokaltmiete bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem Solinger Mietpreisspiegel (z.B. bei Eigentum).
Die Fälligkeiten der Zweitwohnungssteuer werden im Zweitwohnungssteuerbescheid ausgewiesen, i.d.R. 2 Mal jährlich zum 01.04. und zum 01.10. eines Jahres bzw. einen Monat nach Bekanntgabe des Zweitwohnungssteuerbescheides.
Falls im Mietvertrag eine Miete vereinbart worden ist, in der Nebenkosten oder Aufwendungen für die Möblierung der Wohnung enthalten sind, sind diese zur Ermittlung der Nettokaltmiete entsprechend zu kürzen.
Als Miete gelten auch alle anderen Formen eines vertraglich vereinbarten Überlassungsentgelts (z.B. Pacht, Dauernutzungsvertrag).
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Solingen
Formulare
Hinweise für Solingen
Voraussetzungen
Hinweise für Solingen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Solingen
Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Solingen vom 14.12.2006.
Verfahrensablauf
Hinweise für Solingen
Fristen
Hinweise für Solingen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Solingen
Kosten
Hinweise für Solingen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Solingen
Weitere Informationen
Hinweise für Solingen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Solingen