Zweitwohnungssteuer
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Inhaber von Zweitwohnungen in der Stadt Krefeld sind verpflichtet die Zweitwohnungssteuer zu entrichten.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Zweitwohnungssteuer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0
E-Mail: zweitwohnungssteuer@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Das Innehaben einer oder mehrerer Zweitwohnungen ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Steuerpflicht gem. § 3 Abs. 3 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Krefeld anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Informationsflyer der Stadt Krefeld zur Zweitwohnungssteuer.
Links
- Dienstleistung: Anmelden in Krefeld - Bürgerservice der Stadt Krefeld
- Entscheidung Bundesverfassungsgericht
- Datenschutzerklärung: Steuern und Abgaben
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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