Elternzeit

    Elternzeit

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Elterngeld und Elternzeit

    Das Elterngeld soll es ihnen ermöglichen, Einkommensverluste auszugleichen, die ihnen durch die Betreuung ihres Kindes entstehen. Die Höhe richtet sich nach ihrem Einkommen vor der Geburt. Sie können aber auch Elterngeld erhalten, wenn sie vorher nicht gearbeitet haben. Ihnen steht dann ein Mindestsatz zu. Elterngeld gibt es in verschiedenen Varianten. Sie können zwischen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonusmonaten wählen. Ihre Wahl beeinflusst die monatliche Auszahlungshöhe und die Bezugsdauer des Elterngeldes. Die Leistung kann zudem von beiden Elternteilen im Wechsel oder zeitgleich bezogen werden. Hier sind allerdings bestimmte Regelungen zu beachten. Für weitere Informationen nutzen sie bitte die nebenstehenden Links.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_97ad2cda991c4cc57df93dc0cc33e71d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schwerbehindertenrecht, Elterngeld, Betreuungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    • Elterngeldantrag
    • Geburtsurkunde des Kindes (Geburtsurkunde zur Beantragung des Elterngeldes)
    • Einkommensnachweise
      - Mütter: 14 Monate vor der Geburt
      - Väter: 14 Monate vor der Geburt
      - Selbstständige: Kalenderjahr vor Geburt
    • Aufenthaltstitel für nicht EU-Angehörige
    • Erklärung für Selbstständige (Zusatz zum Antragsvordruck)
    • Erklärung für Alleinerziehende (Zusatz zum Antragsvordruck)
    • Angestellte: Nachweis der Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld
    • Beamte: Nachweis des Dienstherren zur Schutzfrist und den Dienstbezügen in dieser Zeit

    Hinweis zu den einzureichenden Unterlagen:

    Die vorgenannte Liste ist nicht in allen Fällen abschließend. Im Einzelfall können nach einer ersten Prüfung ihres Antrages weitere Unterlagen notwendig werden.

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    • Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht oder
    • Berufsausbildung, wenn das Ausbildungsverhältnis auf einem Arbeitsvertrag beruht.

    Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf Elternzeit, wenn sie

    • mit einem Kind für das Sie einen Elternzeitanspruch haben in einem Haushalt leben und
    • dieses Kind selbst betreuen und erziehen.

    Ein Elternzeitanspruch besteht für:

    • Ihr Kind oder
    • ein Kind,
      • das Sie mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommen haben,
      • Ihres Ehegatten, Ihrer Ehegattin, Ihres Lebenspartners oder Ihrer Lebenspartnerin, dass Sie in Ihren Haushalt aufgenommen haben,
      • das in Ihrem Haushalt lebt und für dass die von ihm erklärte Anerkennung der Vaterschaft noch nicht wirksam oder über die von ihm beantragte Vaterschaftsfeststellung noch nicht entschieden ist,
      • das sie in Vollzeitpflege (nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch) aufgenommen haben.

    Verwandte bis zum dritten Grad und ihre Ehegatten, Ehegattinnen, Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen können im Ausnahmefall ebenfalls Anspruch auf Elternzeit haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Euskirchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Euskirchen

    Sie müssen ihre Elternzeit spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich von der Arbeitgeberseite verlangen.

    Um die Elternzeit flexibel zu gestalten und gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit für die Arbeitgeberseite zu gewährleisten, müssen Sie die Ausgestaltung der Elternzeit bei der Anmeldung für die kommenden 2 Jahre ab Beginn der Elternzeit festlegen.

    Wird die Elternzeit von der Mutter unmittelbar nach der Mutterschutzfrist oder unmittelbar nach einem auf die Mutterschutzfrist folgenden Urlaub in Anspruch genommen, so hat sie die Ausgestaltung der Elternzeit nur bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes festzulegen.

    Ihr Arbeitgeber bescheinigt Ihnen die Elternzeit.

    Ihr Arbeitsverhältnis ruht in der Elternzeit. Nach Ablauf der Elternzeit lebt Ihr Arbeitsverhältnis wieder auf.

    Fristen

    Hinweise für Euskirchen

    Anzeigefrist

    • Sie müssen ihre Elternzeit spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich von der Arbeitgeberseite verlangen.

    Dauer

    • Beide Elternteile können gleichzeitig oder im Wechsel bis zu 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen.
      • Die Elternzeit können Sie auf 2 Zeitabschnitte verteilen.
      • Mit Zustimmung des Arbeitsgebers können Sie die Zeit auch auf weitere Zeitabschnitte verteilen.

    Kündigungsschutz

    • Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie die Elternzeit angemeldet haben, frühestens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit sowie während der Elternzeit, darf Sie Ihr Arbeitgeber nicht kündigen.
    • Nur in besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden.
    • Ihr Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.

    Vorzeitiges Ende

    Sofern Sie während der Elternzeit erneut schwanger werden, können Sie die angemeldete Elternzeit vorzeitig beenden, um die gesetzlichen Mutterschutzfristen und die damit verbundenen Rechte in Anspruch zu nehmen. Hierüber müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Die Elternzeit endet frühestens, wenn Ihre Mitteilung Ihrem Arbeitgeber zugegangen ist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Euskirchen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Euskirchen

    • Der Arbeitgeber hat die Elternzeit zu bescheinigen.
    • Während der Elternzeit erhalten Sie kein Gehalt vom Arbeitgeber. Sie können jedoch Elterngeld beantragen.
    • Ihr Erholungsurlaub kann für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt werden, sofern Sie nicht während der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber in Teilzeit arbeitet.
    • Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden zulässig.

    Achtung:

    Falls Sie nach dem Ende der Elternzeit nicht sofort wieder arbeiten gehen können (z.B. mangels Kinderbetreuung) ist dies für die Sozialversicherung relevant. Klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, ob Sie in dieser Zeit sozialversichert sind.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Euskirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de