Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)

    Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen Einbürgerung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit auch ohne Einbürgerungsanspruch beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Waldfeucht

    Ein Anspruch auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband besteht, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Lambertusstraße 13

    52525 Waldfeucht

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldfeucht

    •     Heimatpass mit Aufenthaltserlaubnis, -Berechtigung, -Bewilligung oder Befugnis
    •     Geburtsurkunde und eventuell Heiratsurkunde oder Kopie des Familienbuches
    •     Lebenslauf
    •     Lichtbild
    •     Nachweis Berufsausbildung bzw. Schulabschluss
    •     Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und staatsbürgerlicher Kenntnisse
    •     Arbeitgeberbescheinigung über Beschäftigungsverhältnis (länger als 1 Jahr)
    •     Einkommensnachweis der letzten 3 Monate
    •     Schulbescheinigung der Kinder

     

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waldfeucht

    •     8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik (für Asylberechtigte u. Flüchtlinge 6 Jahre / für Ehegatten Deutscher 3 Jahre) Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (jedoch nicht nach den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz)
    •     Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
    •     Keine Verurteilung wegen einer Straftat zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu mehr als 90 Tagessätzen
    •     Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Einbürgerungstest)
    •     Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
    •     Bekenntnis zur reiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
    •     Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (im Regelfall)

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Den Einbürgerungsantrag müssen Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter stellen.
    • Eine Antragstellung ist online oder durch schriftlichen Antrag möglich.
    • Die Einbürgerungsbehörde prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag.

    Das weitere Verfahren entscheidet sich nun danach, ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten dürfen oder ob Sie diese aufgeben müssen:

    a) Die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich

    In Ausnahmefällen wird Mehrstaatigkeit hingenommen. Wenn Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten dürfen, werden Sie unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert.

    b) Die Aufgabe der Staatsangehörigkeit ist vor der Einbürgerung erforderlich

    Muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden, bevor die Einbürgerung vollzogen werden kann, erhalten Sie von der Einbürgerungsbehörde eine sogenannte Einbürgerungszusicherung. Damit wird die Einbürgerung für den Fall zugesichert, dass Sie die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nachweisen. Sie müssen sich sodann um die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit bemühen.

    Wenden Sie sich für den Antrag auf Entlassung aus Ihrer bestehende Staatsangehörigkeit an die zuständige Vertretung des anderen Staates.

    Bitte weisen Sie gegenüber Ihrer Einbürgerungsbehörde den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nach.

    • Wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde. Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde sind Sie deutscher Staatsangehöriger.
    • Vor der Aushändigung müssen Sie das folgende feierliche Bekenntnis ablegen: Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.
    • Nach Abschluss des Verfahrens wird die Entscheidung der zuständigen Meldebehörde, der Ausländerbehördeund dem beim Bundesverwaltungsamt geführten Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) mitgeteilt.

    Fristen

    Im Falle einer Einbürgerungszusicherung muss innerhalb von 2 Jahren die Entlassung aus der bisherige Staatsangehörigkeit herbeigeführt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Antragstellung (bei Vorliegen vollständiger, für die Entscheidung notwendiger Unterlagen): bis zu drei Monate. Das Entlassungsverfahren aus der bisherigen Staatsangehörigkeit kann je nach Herkunftsland wenige Monate bis hin zu mehreren Jahren dauern.

    Kosten

    EUR 255,00 EUR 51,00 pro miteinzubürgerndes minderjähriges Kind, welches keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes hat

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de