Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)

    Einbürgerung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit auch ohne Einbürgerungsanspruch beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    In allen Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie hier Auskunft und Beratung, z. B. über

    • Voraussetzungen für den Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
    • staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen zum Personenkreis der Vertriebenen und Spätaussiedler, ihren Abkömmlingen und Ehegatten
    • Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
    • Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren
    • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen als Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit (nicht mit Personalausweis oder Reisepass zu verwechseln)
    Staatsangehörigkeit beantragen

    Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

    In der Regel müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
    • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
    • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
    • keine erheblichen Vorstrafen
    • ausreichende finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige, ohne auf Leistungen nach SGB (Sozialgesetzbuch) II oder SGB XII angewiesen zu sein
    • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

    Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen miteingebürgert werden. Für einige Personengruppen gelten besondere Einbürgerungsvoraussetzungen. Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten der Dienstkräfte der Städte und Gemeinden.

    Antragstellung

    Einbürgerungsanträge sind bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Ihres Wohnortes (in der Regel bei den Bürgerservicestellen oder Meldeämtern) zu stellen. Die Dienstkräfte der Städte und Gemeinden beraten Sie über die Einbürgerungsmöglichkeiten, sind bei der Antragstellung behilflich und wirken im ganzen Einbürgerungsverfahren bei der Bearbeitung mit.

        

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einbürgerung - Personen

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Einzelfallabhängig. In der Regel jedoch:

    • Gültiger Pass und gültiger Aufenthaltstitel
    • Urkunden zum Personenstand (Geburts- / Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehegatten), gegebenen falls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
    • Im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- und/oder Studienabschlüsse / gegebenenfalls Sprachzertifikat Deutsch B1 und Einbürgerungstest / Test Leben in Deutschland
    • Die letzten drei Lohnabrechnungen
    • Sofern Selbständig
      • Gewerbeanmeldung
      • den letzten Steuerbescheid des Finanzamtes
      • Bescheinigung des Steuerberaters über die Einkünfte der letzten 3 Monate
    • Arbeitsvertrag
    • Mietvertrag
    • Versicherungsverlauf (erhält man bei der Landesversicherungsanstalt)
    • Nachweis Kranken- und Pflegeversicherungsschutz
    • Nachweis Alterssicherung (zum Beispiel Immobilienbesitz, private Lebensversicherung / Rentenversicherung)

    Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen.

    Bei der Vorlage ausländischer Unterlagen beachten Sie bitte die Informationen auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) unter dem Begriff Internationaler Urkundenverkehr.

    Ausländische Urkunden oder Dokumente müssen Sie mit einer Übersetzung von einem zugelassenen Übersetzer vorlegen.

    Welche Übersetzer zugelassen sind, können Sie folgender Internetpräsenz entnehmen:

    www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp

    Die Übersetzung muss mit einer Kopie der Urkunde fest verbunden und versiegelt sein.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Bei der Antragstellung sind regelmäßig folgende Unterlagen mitzubringen:

    • gültiger Pass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil
    • Einkommensnachweis
    • soweit vorhanden ein Nachweis über Deutschkenntnisse (z.B. Schulzeugnisse, Teilnahmebescheinigungen über Deutschkurse)
    • Lebenslauf

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Den Einbürgerungsantrag müssen Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter stellen.
    • Eine Antragstellung ist online oder durch schriftlichen Antrag möglich.
    • Die Einbürgerungsbehörde prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag.

    Das weitere Verfahren entscheidet sich nun danach, ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten dürfen oder ob Sie diese aufgeben müssen:

    a) Die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich

    In Ausnahmefällen wird Mehrstaatigkeit hingenommen. Wenn Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten dürfen, werden Sie unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert.

    b) Die Aufgabe der Staatsangehörigkeit ist vor der Einbürgerung erforderlich

    Muss die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden, bevor die Einbürgerung vollzogen werden kann, erhalten Sie von der Einbürgerungsbehörde eine sogenannte Einbürgerungszusicherung. Damit wird die Einbürgerung für den Fall zugesichert, dass Sie die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nachweisen. Sie müssen sich sodann um die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit bemühen.

    Wenden Sie sich für den Antrag auf Entlassung aus Ihrer bestehende Staatsangehörigkeit an die zuständige Vertretung des anderen Staates.

    Bitte weisen Sie gegenüber Ihrer Einbürgerungsbehörde den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nach.

    • Wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde. Mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde sind Sie deutscher Staatsangehöriger.
    • Vor der Aushändigung müssen Sie das folgende feierliche Bekenntnis ablegen: Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.
    • Nach Abschluss des Verfahrens wird die Entscheidung der zuständigen Meldebehörde, der Ausländerbehördeund dem beim Bundesverwaltungsamt geführten Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) mitgeteilt.

    Fristen

    Im Falle einer Einbürgerungszusicherung muss innerhalb von 2 Jahren die Entlassung aus der bisherige Staatsangehörigkeit herbeigeführt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Antragstellung (bei Vorliegen vollständiger, für die Entscheidung notwendiger Unterlagen): bis zu drei Monate. Das Entlassungsverfahren aus der bisherigen Staatsangehörigkeit kann je nach Herkunftsland wenige Monate bis hin zu mehreren Jahren dauern.

    Kosten

    Hinweise für Viersen

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises: 25,00 € Einbürgerungsgebühr je Person: 255,00 € für miteinzubürgernde Kinder ohne eigenes Einkommen je Kind: 51,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.07.2021

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de