Sachverständige für Hunde

    Anerkennung als Sachverständiger für Hunde

    Informationen über die Anerkennung als Sachverständige/r zur Abnahme von Sachkunde- und / oder Verhaltensprüfungen für Hunde großer oder bestimmter Hunderassen (§§ 10 und 11 Landeshundegesetz NRW).

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    Version

    Technisch geändert am 05.10.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.3.1: Tiergesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Goethestraße 12

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Leibnizstraße 10

    45659 Recklinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02361 3050

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: tierschutz@lanuv.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    • Der Nachweis Ihrer hinreichenden Sachkunde, also Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Hundewesens, erfolgt durch die schriftliche Prüfung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
    • Ihre Zuverlässigkeit müssen Sie und die weiteren Personen, die Prüfungen durchführen sollen, durch Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses nachweisen. Hierzu müssen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (Belegart OB oder O) beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Die Voraussetzung zur Anerkennung als Sachverständige oder Sachverständiger nach dem LHundG NRW ist, neben dem erforderlich und anerkennungsfähig Konzept, das Bestehen der schriftlichen Prüfung nach § 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW. Es handelt sich hierbei um eine Prüfung als single-choice Test am PC. Single-choice Test bedeutet, dass eine von vier Antworten als richtig am PC anzukreuzen ist. Der Prüfungsort im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ist Recklinghausen. Die Prüfung umfasst 64 Fragen, die in 90 Minuten beantwortet werden müssen. Im Rahmen der Prüfung ist darzulegen, ob Sie über die erforderliche Sachkunde zu nachfolgenden Themen verfügen:

    • Ausdrucksverhalten, Ausdrucksformen des Hundes
    • Entwicklungsphasen, Sozialverhalten, Mensch-Hund-Beziehung
    • Rassespezifische Merkmale und Eigenschaften des Hundes
    • Haltung, Ernährung sowie Gesundheit von Hunden
    • Erkennen und Beurteilen typischer Gefahrensituationen mit Hunden
    • Erziehung und Ausbildung des Hundes, Lernverhalten, Hilfsmittel
    • Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden, LHundG NRW, Durchführungsverordnung zum LHundG NRW, Verwaltungsvorschriften zum LHundG NRW

    Wenn Sie sich dafür entscheiden, Sachverständige oder Sachverständiger zu werden, senden Sie bitte hierfür einen formlosen schriftlichen Antrag dem LANUV zu. Die Konzepte reichen Sie bitte ebenfalls schriftlich ein. Außerdem ist ein aktuelles Führungszeugnis der Belegart OB oder O vorzulegen. Die schriftlichen Prüfungen finden alle drei Monate statt. Vorbereitungskurse zur Prüfung werden nicht angeboten.

    Sollten die von Ihnen eingereichten Konzepte zur Abnahme von Sachkundebescheinigungen und/oder Verhaltensprüfungen anerkennungsfähig sein und keine Bedenken gegen Ihre Zuverlässigkeit bestehen, werden Sie zur Prüfung geladen bzw. können Sie sich zur Prüfung anmelden. Nach dem Erhalt eines Prüfungsbescheids und bei Vorliegen von nach Überprüfung anerkannten Konzepten erhalten Sie im Anschluss durch das LANUV den Anerkennungsbescheid als Sachverständige oder Sachverständiger. Dann können Sie mit Ihrer Arbeit beginnen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Maximal vier bis fünf Monate.

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten für den Sachkundenachweis: 40 Euro

     

    Weitere Informationen

    Informationen zur Anerkennung von Sachverständigen nach dem LHundG NRW: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/landeshundegesetz-nrw

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de