Außer Kraft - Begründung einer Lebenspartnerschaft Erklärung
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
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Vom 01.08.2001 bis 30.09.2017 konnten zwei gleichgeschlechtliche Partner eine Lebenspartnerschaft begründen. Dabei erklärten sie gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen.
Sei dem 01.10.2017 besteht die Möglichkeit die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Der Antrag auf Umwandlung der Lebenspartnerschaft kann nur bei dem Standesamt gestellt werden, in dessen Bezirk eine/r der Lebenspartner/innen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist bzw. seinen dauernden Aufenthalt hat.
Der Antrag auf Umwandlung der Lebenspartnerschaft kann frühestens 6 Monate vor dem Eheschließungstermin vorgenommen werden.
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Welche Unterlagen die für den Antrag auf Umwandlung vorzulegen sind, hängt von den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten ab. Bitte erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig, welche Unterlagen Sie benötigenn. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter "Zuständige Kontaktpersonen".
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Nordrhein-Westfalen
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