Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen

    Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Das Führen einer Berufsbezeichnungen in einem Gesundheitsfachberuf ist erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen.

    Dies gilt für folgende Berufsbezeichnungen:

    • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
    • Krankenpflegeassistent/-in
    • Masseur/-in und med. Bademeister/-in
    • Physiotherapeut/-in
    • Rettungsassistent/-in
    • Notfallsanitäter/-in

    Für diese Berufe finden sich im Rhein-Erft-Kreis staatlich anerkannte Schulen.

    Für die Berufe "Heilpraktiker/-in" sowie "Altenpfleger/-in" und "Altenpflegehelfer/-in" siehe "Besonderheiten" weiter unten. 

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 25.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gesundheitsaufsicht und -verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-15394

    E-Mail: info@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
    • Beglaubigte Kopie des Zeugnisses, zur Bestätigung, die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden zu haben
    • Straf- und berufsrechtliche Erklärung
    • (polizeiliches) Führungszeugnis (Belegart O)
      Hierbei handelt es sich um die Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt (muss nicht mitgebracht, sondern nur bei der Stadtverwaltung beantragt werden)
    • Ärztliche Bescheinigung, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet zu sein
    • Bestätigung, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen (Zertifikat über den Erwerb von Sprachkenntnissen mindestens der Stufe B2 sowie - falls vorhanden - Fotokopien der letzten Arbeitszeugnisse)
    Rettungsassistent/-in
    • einen Nachweis über die abgeleistete praktische Tätigkeit
    • Einen Nachweis über die Einsätze auf RTW/NAW, RTH, NEF, sowie die Einsätze auf dem KTW
    Masseur/-in und med. Bademeister/-in
    • Nachweis über das Ableisten der praktischen Tätigkeit (6-monatiges Praktikum) gemäß § 7 MPhG
    • entsprechende Anerkennung der Praxis durch die Bezirksregierung

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die ärztliche Bescheinigung, dass die Antragsteller aus gesundheitlicher Sicht für die Ausübung des Berufes geeignet sind, sowie das Führungszeugnis dürfen nicht älter als drei Monate sein.

    Altenpfleger/-in, Altenpflegehelfer/in

    Für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger/-in" sowie "Altenpflegehelfer/-in" und damit zusammenhängenden Fragen ist zuständig:

    Bezirksregierung in Köln, Dezernat 37
    Zeughausstr. 2 - 10
    50606 Köln
    Telefon 0221/147-0

    Heilpraktiker/-in und Heilpraktiker/-in, eingeschränkt auf Psychotherapie

    Für Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker/-in" und "Heilpraktiker/-in, eingeschränkt auf Psychotherapie" ist zuständig:

    Gesundheitsamt der Stadt Köln
    Neumarkt 15-21
    50667 Köln
    Telefon 0221/221-0

    Heilpraktiker/-in, eingeschränkt auf Physiotherapie

    Für Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker/-in, eingeschränkt auf Physiotherapie" ist zuständig:

    Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf
    Hospitalstraße 1
    40597 Düsseldorf
    Telefon: 0211/89-92603

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de