abgeschlepptes Fahrzeug finden
Beschreibung
Hinweise für Lage
Wenn abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum so geparkt werden, dass Behinderungen eingetreten sind oder zu erwarten sind, können diese abgeschleppt werden.
Abgemeldete Fahrzeuge stellen im Allgemeinen eine Gefahr für den öffentlichen Verkehrsraum dar. Aus diesem Grund wird eine angemessene Frist zur Entfernung des abgemeldeten Fahrzeuges gesetzt. Wird diesem nicht nachgekommen, wird das Fahrzeug ordnungsgemäß abgeschleppt und aus dem Verkehrsraum entfernt.
Parallel zur Abschleppmaßnahme wird eine schriftliche Verwarnung mit einem Verwarnungsgeld festgesetzt, die jedoch rechtlich unabhängig von der Abschleppmaßnahme ist.
Beide Vorgänge sind in unterschiedlichen Rechtswegen anfechtbar.
Wird ein Fahrzeug im Auftrag der Stadt Lage abgeschleppt, wird der Vorgang an die Kreispolizei Lippe gemeldet.
Die abgeschleppten Fahrzeuge werden Seitens der Stadt Lage verwahrt.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Melden Sie sich am besten telefonisch beim örtlichen Ordnungsamt oder bei der Polizei und erkundigen Sie sich nach dem Verbleib Ihres Fahrzeugs.
Kosten
Hinweise für Lage
- Abschleppkosten
- Evtl. Verwaltungskosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Hinweise für Lage