abgeschlepptes Fahrzeug finden
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Ordnungswidrig abstellte, angemeldete und nicht angemeldete Fahrzeuge, die eine Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen, können je nach Fall an eine andere Stelle umgesetzt oder auf ein Sicherstellungsgelände verbracht werden. Bei der Verbringung auf ein Sicherheitsgelände kann das Fahrzeug vom Fahrzeughalter oder -führer abgeholt werden. Über die Herausgabe der Fahrzeuge entscheidet die Ordnungsbehörde.
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Ansprechpartner
II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 05242 963-480
E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de
erforderliche Unterlagen
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Personalausweis, Fahrzeugpapiere, Fahrzeugschlüssel, ggf. Vollmacht des Fahrzeughalters
Voraussetzungen
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keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Für die Herausgabe des Kraftfahrzeuges nehmen Sie bitte während der üblichen Dienstzeiten beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung Kontakt auf. Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die Leitstelle der Polizei Rheda-Wiedenbrück.
Fristen
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Keine Fristen, jedoch ggf. Standgebühren pro Tag und Androhung der Verwertung
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
sofort
Hinweise (Besonderheiten)
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Die Auslösung des Fahrzeuges muss vor Ort erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
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