abgeschleppte Fahrzeuge InformationserteilungOnline erledigen

    abgeschlepptes Fahrzeug finden

    Gerade noch stand Ihr Auto am Fahrbahnrand und nun ist es weg? Für das Verschwinden gibt es jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder das Fahrzeug wurde gestohlen oder abgeschleppt.

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Ihr Fahrzeug ist nicht mehr da, wo Sie es abgestellt hatten? Es könnte sein, dass es abgeschleppt wurde.

    Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt. 

    Außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamtes Sie sich bitte telefonisch an die Polizei unter 02261 8199-581.

    Die Höhe der Kosten für einen Abschleppvorgang berechnet sich

    • nach der Fahrzeugart (zum Beispiel PKW, LKW, Bus), dem Zeitpunkt des Abschleppens und der Dauer, in der das Fahrzeug bei dem Abschleppunternehmen steht = Abschleppkosten
    • nach dem Aufwand für den Einsatz des Personals und der Sachmittel des Ordnungs- und Verkehrsdienstes = Verwaltungsgebühren

    Es fallen auch dann Kosten an, wenn das Abschleppunternehmen beauftragt worden ist, Sie aber Ihr Fahrzeug vor dem Eintreffen des Abschleppwagens weggesetzt haben. Dann wird zwar der Abschleppauftrag nicht mehr ausgeführt, die Leerfahrt des Abschleppwagens muss aber bezahlt werden.

    Das falsche Parken stellt darüber hinaus in der Regel auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Art wird Ihnen das in einer Verwarnung oder Anzeige mitgeteilt und ein Verwarngeld oder eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes hängt vom Parkverstoß ab.

     

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie sich am besten telefonisch beim örtlichen Ordnungsamt oder bei der Polizei und erkundigen Sie sich nach dem Verbleib Ihres Fahrzeugs.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de