abgeschlepptes Fahrzeug finden
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie kommen dahin zurück, wo Sie Ihr Auto abgestellt haben und das Auto ist weg. Es wurde vermutlich entweder abgeschleppt oder gestohlen.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
§ 77 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen (NW) in Verbindung mit §§ 7a und 11 der Kostenordnung Nordrhein-Westfalen (NW)
Verfahrensablauf
Melden Sie sich am besten telefonisch beim örtlichen Ordnungsamt oder bei der Polizei und erkundigen Sie sich nach dem Verbleib Ihres Fahrzeugs.
Kosten
Hinweise für Köln
Siehe oben: Welche Kosten entstehen?
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022