Rechtliche und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Förderung

    Rechtliche und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern Förderung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Allgemeines

    Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist verfassungsrechtlich in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert. Zur Verwirklichung dieses Grundrechts wurde das Landesgleichstellungsgesetz erlassen, das unter anderem für Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt. Die Umsetzung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes in den Gemeinden wird durch die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt.

    Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Stadtverwaltung bei allen Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung haben und stehen den Beschäftigten sowie Bürgerinnen und Bürgern in Fragen der Gleichstellung zur Verfügung. Hierzu gehören Themen wie: Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld, Wiedereinstieg in den Beruf, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gewalt gegen Frauen oder Mobbing.

    Interessante Externe Links:

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_df5aaa9abd31f4ac6676d05a6359c9e6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gleichstellungsbeauftragte

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Formulare

    Hinweise für Geilenkirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Geilenkirchen

    Fristen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Geilenkirchen

    Kosten

    Hinweise für Geilenkirchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Geilenkirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de