Bewohnerparkausweis
Hinweise für Kleve
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Der Parkausweis für Anwohner ist bis zu maximal drei Jahre gültig, kürzere Laufzeiten von einem oder zwei Jahren sind ebenfalls möglich.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Kleve in einem der u. a. Parkbereiche
- Auf dem bewohnten Grundstück sind keine Garagen oder Stellplätze vorhanden, die benutzt werden dürfen
- Kein Eigentum oder Miete einer Garage im Parkbereich oder im Umkreis von mindestens 300 m Entfernung zur Wohnung
Parkbereiche
- Parkbereich A:
Böllenstege, Goldstraße, Kleiner Markt, Kolpingstraße, Kapitelstraße (nur innerhalb des Fahrbahnbereichs), Nassauermauer, von-Galen-Straße, Prinzenhof, Reitbahn, Schloßstraße, Großer Heideberg, Großer Markt, Grüner Heideberg, Heideberger Mauer, Küfenstraße, Schweinemarkt, Kurze Marktstraße, Marktstraße, Stechbahn, Hagsche Poort - Parkbereich B:
Bleichen, Lohstätte, Minoritenstraße, Minoritenparkplatz, Hafenstraße, Spoykanal (Hokovit bzw. Kirmesplatz), Stadthalle, Wasserstraße (außer Stellplätze der Stadtbücherei) - Parkbereich C:
Spyckstraße
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Kleve
Falls Antragssteller und Halter des Fahrzeuges voneinander abweichen, bitte eine Bescheinigung des Fahrzeughalters vorlegen, in der die dauerhafte Überlassung bzw. Nutzung des Fahrzeuges bestätigt wird.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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