Elterngeld Informationserteilung

    Elterngeld Informationserteilung

    Als Eltern eines Kleinkinds können Sie Elterngeld in Anspruch nehmen. Wie Sie sich über die genaue Höhe und Dauer informieren können, erfahren Sie hier.

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    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Soest - Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoher Weg 1-3

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Soest - Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hoher Weg 1-3

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie stehen in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht,
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt,
    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und
    • Sie sind während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig.

    Fristen

    Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de