Elterngeld Informationserteilung

    Elterngeld Informationserteilung

    Als Eltern eines Kleinkinds können Sie Elterngeld in Anspruch nehmen. Wie Sie sich über die genaue Höhe und Dauer informieren können, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Der Kreis Warendorf ist für die Bearbeitung der Elterngeldanträge für alle Eltern, die Ihren Wohnsitz im Kreis Warendorf haben, zuständig.

    Innerhalb der Kreisverwaltung Warendorf werden diese Aufgaben vom  Amt für Jugend und Bildung wahrgenommen.


    Für Beratungen und Fragen rund um das Elterngeld und die Elternzeit stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung.

     

    Zuständigkeiten (Nachname des Kindes)

    Buchstabe A - F

      Susanne Tepe (Teamleiterin)

      Mareen König

    Buchstabe G - J 

      Anika Kiwitt

    Buchstabe K - Q, X, Y, Z

      Silvia Kiesewetter

    Buchstabe R - W

      Carolin Börger

     

    Sprechzeiten der Elterngeldstelle

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldstelle sind wie folgt erreichbar:

    Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr

    Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

     

    Fragen rund um das Thema Elterngeld und Elternzeit, sowie Beratungen sind telefonisch möglich.

     

    Persönliche Beratung und Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c817a7fdd42840e63bc3141abd582d19

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Jugend und Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-5101

    Fax: 02581 53-5199

    E-Mail: jugendamt@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsbescheinigung des Kindes
    • Vaterschaftsanerkennung
    • Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils
    • Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
      Falls Sie selbständig sind: letzten Steuer-Bescheid
      Falls Sie Arbeitnehmerin sind:
      • Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt,
      • Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
    • Nachweise über Einkommen aus selbständiger und nicht-selbständiger Tätigkeit, während Sie Elterngeld beziehen

    Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.

    Voraussetzungen

    • Sie stehen in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht,
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt,
    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und
    • Sie sind während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-elternzeit-/73770?view=DEFAULT https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner https://www.mkffi.nrw/das-elterngeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de