Elterngeld Informationserteilung
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Den Antrag auf Elterngeld erhalten Sie an der Infothek des Bürgerbüros. Dort können Sie den Antrag auch ausgefüllt wieder abgeben.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern,
- die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
- die, mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben
- die, dieses Kind selbst betreuen und erziehen
- die keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.
Es gibt darüber hinaus noch weitere Konstellationen, in denen Ansprüche auf das Elterngeld bestehen.
Fragen zum Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beantwortet Ihnen, wenn Sie im Kreis Coesfeld wohnen, Ihre Elterngeldkasse beim Jugendamt des Kreises Coesfeld.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Infothek Bürgerbüro - Telefonzentrale
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02594 12-104
E-Mail: bbinfo@duelmen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dülmen
Über alle benötigten Unterlagen informiert Sie der ausführliche Antrag der Elterngeldkasse, den wir für Sie an der Infothek des Bürgerbüros bereithalten
Voraussetzungen
- Sie stehen in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht,
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt,
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und
- Sie sind während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)