Elterngeld Informationserteilung

    Elterngeld

    Als Eltern eines Kleinkinds können Sie Elterngeld in Anspruch nehmen. Wie Sie sich über die genaue Höhe und Dauer informieren können, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz hat der Kreis Viersen auf die Stadt Mönchengladbach in Form des Versorgungsamtes für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen delegiert.

    Das Elterngeld kann somit beim

    Versorgungsamt
    Fliethstraße 86-88
    41061 Mönchengladbach

    beantragt werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Stadt Mönchengladbach.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4734c5d5d8f53d4c6e93c67b2cafd0a4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fliethstraße 86-88

    41050 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsbescheinigung des Kindes
    • Vaterschaftsanerkennung
    • Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils
    • Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
      Falls Sie selbständig sind: letzten Steuer-Bescheid
      Falls Sie Arbeitnehmerin sind:
      • Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt,
      • Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
    • Nachweise über Einkommen aus selbständiger und nicht-selbständiger Tätigkeit, während Sie Elterngeld beziehen

    Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.

    Voraussetzungen

    • Sie stehen in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht,
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt,
    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und
    • Sie sind während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-elternzeit-/73770?view=DEFAULT https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner https://www.mkffi.nrw/das-elterngeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de