Elterngeld Informationserteilung

    Elterngeld Informationserteilung

    Als Eltern eines Kleinkinds können Sie Elterngeld in Anspruch nehmen. Wie Sie sich über die genaue Höhe und Dauer informieren können, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Das Elterngeld wird ab Geburt des Kindes gezahlt und gegebenenfalls bei Sozialleistungen angerechnet. Die Höhe des Elterngeldes ist in der Regel abhängig von der Höhe des Einkommens im Jahr vor der Geburt des Kindes.

    Grundlage für die Höhe des Elterngeldes ist das von der Elterngeldstelle ermittelte Einkommen. Steuern und Abgaben werden bei der Einkommensermittlung pauschaliert berücksichtigt.

    In vielen Fällen reicht die postalische oder elektronische Übersendung von Unterlagen oder eine telefonische Beratung aus. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach einer Online-Terminvergabe möglich. Bitte informieren Sie sich vor Buchung eines Termins telefonisch bei der zuständigen Ansprechperson, ob eine persönliche Vorsprache erforderlich ist. Ihre zuständige Ansprechperson finden Sie unter ‚Zuständige Einrichtung‘- Elterngeld.

    Seit dem 01. Oktober 2023 können Eltern ihre Anträge auf Elterngeld bei der Stadt Essen auch online stellen. Möglich ist dies über das Familienportal NRW, unter www.familienportal.nrw/elterngeld.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ab58e5df9114ffa0ae44b69332d9edd4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Elterngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Klinkestr. 29-31

    45136 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-50588

    Fax: +49 201 88-50519

    E-Mail: elterngeld@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Schwerbehindertenangelegenheiten und Elterngeld für die Städte Mülheim, Essen, Oberhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Klinkestr. 29-31

    45136 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-50583

    Fax: +49 201 88-50510

    E-Mail: schwerbehindertenrecht@sozialamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsbescheinigung des Kindes
    • Vaterschaftsanerkennung
    • Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils
    • Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
      Falls Sie selbständig sind: letzten Steuer-Bescheid
      Falls Sie Arbeitnehmerin sind:
      • Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt,
      • Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
    • Nachweise über Einkommen aus selbständiger und nicht-selbständiger Tätigkeit, während Sie Elterngeld beziehen

    Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.

    Voraussetzungen

    • Sie stehen in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht,
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt,
    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und
    • Sie sind während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Den Antrag sollten Sie innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes stellen. Denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    So können Sie Ihren Elterngeld-Antrag stellen:

    Ausführliche Informationen zum Elterngeld, ElterngeldPlus und zur Elternzeit finden Sie hier:
    Online-Dienstleistungen 

    Seit dem 01. Oktober 2023 können Eltern ihre Anträge auf Elterngeld bei der Stadt Essen auch online stellen. Möglich ist dies über das Familienportal NRW, unter www.familienportal.nrw/elterngeld.

    Der neue NRW-einheitliche Online-Dienst "Elterngeld" ermöglicht es Eltern nun, den Antrag bequem von zu Hause zu stellen. Der digitale Antragsassistent führt Schritt für Schritt durch das Antragsformular und prüft, ob die eingegebenen Daten gültig und ausreichend sind. Zudem wird eine individuelle Unterlagenliste generiert. Bereits vor der Geburt kann der Online-Antrag in Ruhe vorbereitet und gespeichert werden.

    Um den Antrag online zu stellen, wird ein BundID-Konto benötigt, das vor der Antragsstellung aber auch kurzfristig angelegt werden kann. Hinweise zur Registrierung und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des BundID (www.id.bund.de/de).

    Informations-Broschüren finden Sie hier:

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de