Elterngeld Informationserteilung
Beschreibung
Hinweise für Essen
Das Elterngeld wird ab Geburt des Kindes gezahlt und gegebenenfalls bei Sozialleistungen angerechnet. Die Höhe des Elterngeldes ist in der Regel abhängig von der Höhe des Einkommens im Jahr vor der Geburt des Kindes.
Grundlage für die Höhe des Elterngeldes ist das von der Elterngeldstelle ermittelte Einkommen. Steuern und Abgaben werden bei der Einkommensermittlung pauschaliert berücksichtigt.
In vielen Fällen reicht die postalische oder elektronische Übersendung von Unterlagen oder eine telefonische Beratung aus. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach einer Online-Terminvergabe möglich. Bitte informieren Sie sich vor Buchung eines Termins telefonisch bei der zuständigen Ansprechperson, ob eine persönliche Vorsprache erforderlich ist. Ihre zuständige Ansprechperson finden Sie unter ‚Zuständige Einrichtung‘- Elterngeld.
Seit dem 01. Oktober 2023 können Eltern ihre Anträge auf Elterngeld bei der Stadt Essen auch online stellen. Möglich ist dies über das Familienportal NRW, unter www.familienportal.nrw/elterngeld.
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Ansprechpartner
Schwerbehindertenangelegenheiten und Elterngeld für die Städte Mülheim, Essen, Oberhausen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-50583
Fax: +49 201 88-50510
erforderliche Unterlagen
- Geburtsbescheinigung des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils
- Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
Falls Sie selbständig sind: letzten Steuer-Bescheid
Falls Sie Arbeitnehmerin sind:- Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt,
- Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
- Nachweise über Einkommen aus selbständiger und nicht-selbständiger Tätigkeit, während Sie Elterngeld beziehen
Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die benötigten Unterlagen auszustellen.
Voraussetzungen
- Sie stehen in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht,
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt,
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst und
- Sie sind während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Essen
Wichtige Informationen zum "ElterngeldPlus" finden Sie unter:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752
Weitere Informationen
Hinweise für Essen
So können Sie Ihren Elterngeld-Antrag stellen:
- Online auf: Elterngeld Onlineantrag (Familienportal NRW)
Ausführliche Informationen zum Elterngeld, ElterngeldPlus und zur Elternzeit finden Sie hier:
Online-Dienstleistungen
Seit dem 01. Oktober 2023 können Eltern ihre Anträge auf Elterngeld bei der Stadt Essen auch online stellen. Möglich ist dies über das Familienportal NRW, unter www.familienportal.nrw/elterngeld.
Der neue NRW-einheitliche Online-Dienst "Elterngeld" ermöglicht es Eltern nun, den Antrag bequem von zu Hause zu stellen. Der digitale Antragsassistent führt Schritt für Schritt durch das Antragsformular und prüft, ob die eingegebenen Daten gültig und ausreichend sind. Zudem wird eine individuelle Unterlagenliste generiert. Bereits vor der Geburt kann der Online-Antrag in Ruhe vorbereitet und gespeichert werden.
Um den Antrag online zu stellen, wird ein BundID-Konto benötigt, das vor der Antragsstellung aber auch kurzfristig angelegt werden kann. Hinweise zur Registrierung und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des BundID (www.id.bund.de/de).
Informations-Broschüren finden Sie hier:
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Stichwörter
Hinweise für Essen